Pressemitteilung
Fürth, den 3. April 2024
Schätzung zeigt: Bis zu 10,4 Millionen Wahlberechtigte zur Europawahl 2024 in Bayern
Wahlalter in Deutschland bei dieser Europawahl von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt; rund 220 000 16- und 17-Jährige dürfen erstmals an Europawahl teilnehmen
Zur zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024 werden nach einer Schätzung des Bayerischen Landesamts für Statistik bis zu 10,4 Millionen Personen in Bayern wahlberechtigt sein. Neben 9,57 Millionen Deutschen sind auch etwa 822 000 Personen mit einer anderen EU-Staatsangehörigkeit zur Wahl in Bayern berechtigt. Für etwa 818 000 Personen wird es die erste Europawahl im Freistaat sein, darunter erstmalig auch die 16- und 17-Jährigen.
Fürth. Bei der Europawahl 2024 werden bis zu 10,4 Millionen bayerische Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein. Mit 9,57 Millionen besitzt die Mehrheit dieser Wahlberechtigten (92,1 Prozent) die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwa 822 000 Personen, also rund 7,9 Prozent, haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union. Sie können entscheiden, ob sie in Bayern oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.
Bei den etwa 818 000 Erstwählerinnen und Erstwählern handelt es sich um Personen mit deutscher oder einer anderen Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, die in der Zeit vom 27. Mai 2001 bis 9. Juni 2008 geboren wurden und somit bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 noch nicht volljährig waren.
Wie verteilen sich die Wahlberechtigten nach Altersgruppen?
Nach einer Schätzung des Fachteams des Bayerischen Landesamts für Statistik verteilt sich die Zahl der Wahlberechtigten nach Altersgruppen wie folgt:
Wie hat sich die Zahl der Wahlberechtigten in Bayern entwickelt?
Nach aktuellen Schätzungen auf Basis der Bevölkerungsstatistik werden bis zu 10,4 Millionen Personen in Bayern wahlberechtigt sein. Im Vergleich zur Europawahl 2019 können dabei circa 200 000 Personen mehr von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. Dieses Plus entspricht in etwa der Bevölkerungszahl der 16- und 17-Jährigen in Bayern von rund 220 000 Personen, die dann zum Wahltag am 9. Juni 2024 erstmals an einer Europawahl teilnehmen dürfen.
Was sind die häufigsten Staatsangehörigkeiten unter den Wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Bayern?
Zu den fünf am stärksten vertretenen anderen EU-Staatsangehörigkeiten zählen nach Schätzungen auf Basis der Bevölkerungsstatistik rumänisch (1,6 Prozent), kroatisch (1,0 Prozent), polnisch (0,9 Prozent), italienisch (0,8 Prozent) und österreichisch (0,7 Prozent). Den größten Anteil an Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Mitgliedsstaaten weist die Altersgruppe der 25- bis unter 45-Jährigen auf (11,9 Prozent), den niedrigsten Anteil die Altersgruppe der Personen ab 65 Jahren (3,3 Prozent).
Wer ist wahlberechtigt?
In Bayern sind alle im Freistaat wohnhafte bzw. sich dort gewöhnlich aufhaltende Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewohnt haben. Für eine Wahlteilnahme der Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich, sofern das nicht bereits zu einer früheren Europawahl seit 1999 erfolgte. Der Antrag kann noch bis zum 19. Mai 2024 bei der zuständigen Wohngemeinde gestellt werden.
Internetangebot des Landeswahlleiters
Weitere Informationen rund um die Europawahl sind im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen verfügbar.