Pressemitteilung
Fürth, den 4. September 2024
Anstieg der Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe in Bayern 2023 um 8,3 Prozent
Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB IX um rund 2,0 Prozent gestiegen
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik liegen die Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Bayern im Jahr 2023 bei
3,82 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von rund 8,3 Prozent. Bayernweit wurden am Jahresende 127 165 Personen mit Leistungsbezug gezählt. Das entspricht einem Plus von 2 475 Personen bzw. 2,0 Prozent im Vergleich zum Jahresende 2022.
Schweinfurt. Die Bruttoausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX liegen in Bayern 2023 bei rund 3,82 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bruttoausgaben damit um rund 8,3 Prozent gestiegen (2022: 3,53 Mrd. Euro). Abzüglich der Einnahmen verbleiben Nettoausgaben in Höhe von 3,71 Mrd. Euro. Knapp zwei Drittel der Bruttoausgaben entfallen auf Leistungen zur sozialen Teilhabe (2,47 Mrd. Euro).
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Leistungsberechtigten eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhalten am Jahresende 127 165 Personen in Bayern Eingliederungshilfe. Das sind rund 2 Prozent mehr als am Jahresende 2022.
90 885 Personen erhalten dabei Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dies umfasst unter anderem Assistenzleistungen (53 485 Personen) und heilpädagogische Leistungen (29 795 Personen). Mit 32 540 Empfängerinnen und Empfängern stellen Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen die wichtigste Art der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.
Rund 6 von 10 Personen mit Leistungsbezug am Jahresende 2023 sind männlich
(76 695 Personen). Rund 52,9 Prozent (67 215 Personen) der Empfängerinnen und Empfänger ist zwischen 18 und 64 Jahre alt, etwa 40,1 Prozent (51 050 Personen) minderjährig.
Hinweis:
Die Veröffentlichung der Empfängerinnen und Empfänger erfolgt seit dem Berichtsjahr 2020 unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden die Ergebnisse auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert gerundet. Die maximale Abweichung zum Originalwert beträgt somit 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität mehr gegeben.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Bayern 2023 (Bestellnummer: K1300C 202300)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).