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282/2024/53/G
Fürth, den 27. September 2024

Erholung in Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2022 in Zahlen

Umsatz in der Beherbergung im Jahr 2022 bei 8,3 Milliarden Euro, Umsatz in der Gastronomie bei 12,6 Milliarden Euro

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach den vorliegenden, vorläufigen Ergebnissen der „Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich“1) berichtet, sind in Bayern im Jahr 2022 knapp 361 500 Personen in rund 32 800 rechtlichen Einheiten2) mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Gastgewerbe tätig. Der erwirtschaftete Gesamtumsatz beträgt insgesamt gut 20,9 Milliarden Euro, die Wertschöpfung gut 10,7 Milliarden Euro.

Schweinfurt. Nach den beiden Corona-Jahren 2020 und 2021 zeichnen sich im Jahr 2022 wieder deutlich positivere Zahlen im bayerischen Gastgewerbe ab. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdowns und Einschränkungen setzten dem bayerischen Gastgewerbe im Jahr 2020 und 2021 zu. Die Zahl der im bayerischen Gastgewerbe tätigen Personen sank von 453 000 im Jahr 2019 auf 332 600 im Jahr 2020 und 330 500 im Jahr 2021. Der Umsatz des bayerischen Gastgewerbes ging von fast 20,8 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2020 beziehungsweise 12,0 Milliarden Euro im Jahr 2021 zurück.

Gut 361 000 Personen tätig3)

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, sind 2022 von den 361 500 tätigen Personen im bayerischen Gastgewerbe rund 116 100 in der Wirtschaftsabteilung Beherbergung (Tourismus) und 245 400 in der Wirtschaftsabteilung Gastronomie tätig. Das entspricht einer Aufteilung von rund einem Drittel in der Beherbergung zu zwei Drittel in der Gastronomie. 90,8 Prozent der tätigen Personen sind so genannte „Abhängig Beschäftigte“4) und 9,2 Prozent tätige Inhaberinnen und Inhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige. In der Beherbergung liegen diese Anteile bei 92,1 Prozent beziehungsweise 7,9 Prozent und in der Gastronomie bei 90,1 Prozent beziehungsweise 9,9 Prozent. Ein hoher Anteil der im Gastgewerbe tätigen Personen ist in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt5). Die Umrechnung der „Abhängig Beschäftigten“ in Vollzeiteinheiten ergibt 231 900 Vollzeitbeschäftigte im Gastgewerbe, davon gut 80 600 in der Beherbergung und 151 300 in der Gastronomie.

Von den insgesamt 32 800 rechtlichen Einheiten entfallen knapp 9 300 (Anteil von 28,3 Prozent) auf die Beherbergung und rund 23 500 (Anteil von 71,7 Prozent) auf die Gastronomie. Die Anzahl der Niederlassungen von knapp 37 200 insgesamt gliedert sich prozentual in gleicher Weise auf die Beherbergung und die Gastronomie auf.

Wertschöpfung bei über 10,7 Milliarden Euro

Bayerns Gastgewerbe erwirtschaftet im Jahr 2022 einen Gesamtumsatz von 20,9 Milliarden Euro, davon über 8,3 Milliarden Euro die Beherbergung und knapp 12,6 Milliarden Euro die Gastronomie. Somit sind der Beherbergung rund 40 Prozent und der Gastronomie 60 Prozent des erwirtschafteten Gesamtumsatzes des Gastgewerbes zuzuschreiben. Die Wertschöpfung von gut 10,7 Milliarden Euro teilt sich auf die Beherbergung und Gastronomie mit 4,3 Milliarden beziehungsweise 6,4 Milliarden Euro auf.

Die rechtlichen Einheiten mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Beherbergung tätigen Bruttoanlageinvestitionen im Wert von 748 Millionen Euro und die rechtlichen Einheiten der Gastronomie von gut 425 Millionen Euro. Damit investiert das bayerische Gastgewerbe im Jahr 2022 insgesamt knapp 1,2 Milliarden Euro.

Das bayerische Gastgewerbe erhält im Jahr 2022 noch 405 Millionen Euro Subventionen. Die Beherbergung meldet davon 257 Millionen Euro, die Gastronomie 148 Millionen Euro.

Die in 2022 gezahlten Bruttoentgelte im Gastgewerbe belaufen sich auf gut 4,9 Milliarden Euro insgesamt, wobei 2,0 Milliarden in der Beherbergung und 2,9 Milliarden in der Gastronomie gezahlt werden. Das Bruttoentgelt (ohne Sozialaufwendungen des Arbeitgebers) je „Abhängig Beschäftigten“4) liegt damit im Gastgewerbe bei 15 039 Euro, davon in der Beherbergung bei 18 927 Euro und in der Gastronomie 13 160 Euro.

Kleine Unternehmen prägen das Gastgewerbe in Bayern

Bei einem Viertel der rechtlichen Einheiten des Gastgewerbes sind im Jahr 2022 eine oder zwei Personen tätig, bei 28 Prozent drei bis fünf Personen und bei einem weiteren Drittel sechs bis 19 Personen. Nur gut 13 Prozent der rechtlichen Einheiten haben 20 oder mehr Beschäftigte.

Knapp die Hälfte der rechtlichen Einheiten im Gastgewerbe erzielt 2022 einen Umsatz von unter 200 000 Euro, diese Einheiten teilen sich nahezu hälftig in Einheiten mit einem Jahresumsatz von unter 100 000 Euro und Einheiten mit einem Jahresumsatz von 100 000 bis 200 000 Euro auf. Gut ein Viertel der Einheiten hat einem Jahresumsatz von 200 000 Euro bis eine halbe Million Euro, rund 16 Prozent der Einheiten einen Umsatz von einer halben Million bis einer Million Euro. Die verbleibenden elf Prozent der Einheiten meldet einen Jahresumsatz von über einer Million Euro.

Hinweise:

1) Hochgerechnete Ergebnisse; die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich umfasst jährliche Erhebungen, die im Jahr 2022 im Gastgewerbe in Bayern als Stichprobenerhebung bei 3,8 Prozent aller Erhebungseinheiten durchgeführt wurde. Die Erhebung erstreckt sich nur auf Marktproduzenten. Das Gastgewerbe entspricht dem Wirtschaftsabschnitt I der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Durch das 2021 in Kraft getretene Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDlStatG) wurden die drei bestehenden amtlichen Strukturstatistiken im tertiären Wirtschaftssektor – die Jahreserhebung im Handel, die Jahreserhebung im Gastgewerbe sowie die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich (SiD) – ab dem Berichtsjahr 2021 in die neu konzipierte Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) integriert.

2) Kleinste rechtliche Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt.

3) Einschließlich Doppelzählungen aufgrund mehrerer Beschäftigungsverhältnisse von Beschäftigten.

4) Abhängig Beschäftigte: Alle Personen, die zum Stichtag 30.09. in einem Arbeits- bzw. vergleichbaren Dienstverhältnis mit der Erhebungseinheit standen und von dieser ein Entgelt in Form von Lohn, Gehalt, Gratifikation, Provision, Ausbildungsleistungen oder Sachbezügen/-leistungen erhielten. Dazu gehören unter anderem: Voll- und Teilzeit- bzw. geringfügig Beschäftigte (auch als Aushilfen oder in „Minijobs“), Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Volontärinnen und Volontäre, studentische Praktikantinnen und Praktikanten, Altersteilzeitbeschäftigte, Personen in Kurzarbeit.

5) Das Merkmal „Abhängig Beschäftigte: darunter in Teilzeit tätig inkl. geringfügig Beschäftigte“ wird nur bei rechtlichen Einheiten mit jährlichen Umsatzerlösen von 300 000 Euro oder mehr erhoben. Im Jahr 2022 sind 51,9 Prozent der „Abhängig Beschäftigten“ in rechtlichen Einheiten über einem Jahresumsatz von 300 000 Euro des Gastgewerbes in Teilzeit beziehungsweise geringfügig beschäftigt, davon 44,0 Prozent in der Beherbergung und 56,2 Prozent in der Gastronomie.