Pressemitteilung
Fürth, den 24. Januar 2025
17 Landeslisten sind in Bayern zur Bundestagswahl 2025 zugelassen
Landeswahlausschuss hat sieben Landeslisten zurückgewiesen
„17 Parteien werden in Bayern mit Landeslisten zur Bundestagswahl 2025 antreten,“ teilt der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, mit. Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2025 über die Zulassung der Landeslisten entschieden. Sieben Landeslisten wurden vom Landeswahlausschuss wegen Nichterfüllung der bundeswahlrechtlichen Anforderungen zurückgewiesen.
München/Fürth. Wie der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl mitteilt, hat der Landeswahlausschuss in seiner ersten Sitzung am 24. Januar 2025 von insgesamt 24 eingereichten Landeslisten 17 Landeslisten zur Bundestagswahl 2025 zugelassen (s. Tabelle auf Seite 2). Teilweise erfolgte die Zulassung nach Streichung einzelner Bewerber, für die erforderliche Nachweise nicht beigebracht worden waren.
Sieben Landeslisten wurden zurückgewiesen, weil die nach dem Bundeswahlgesetz erforderliche Zahl von 2 000 Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt worden war. Bei drei dieser Wahlvorschläge war keine Unterstützungsunterschrift eingereicht worden, bei vier Landeslisten wurde das erforderliche Unterschriftenquorum (von 2 000) nicht erreicht.
Die zur Bundestagswahl 2025 im Freistaat zugelassenen Landeslisten sowie Bewerberinnen und Bewerber wird der Landeswahlleiter im Internet, im Bayerischen Staatsanzeiger und Anfang Februar in einer Veröffentlichung bekanntgeben.
Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters unter folgendem Link entnommen werden:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html