Pressemitteilung

007/2025/BTW/B-VII
Fürth, den 28. Januar 2025

Bundestagswahl 2025: Landeswahlausschuss entscheidet am 30. Januar 2025 über Beschwerden

Einzelne Beschwerden zu zurückgewiesenen Kreiswahlvorschlägen wurden eingelegt

Zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 wurden nach Mitteilung des Landeswahlleiters einzelne Beschwerden gegen die Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen eingereicht. Über diese Beschwerden entscheidet der Landeswahlausschuss am 30. Januar 2025.

München/Fürth. Der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern wird in seiner zweiten Sitzung zur Bundestagswahl 2025 über eingelegte Beschwerden entscheiden. Die eingelegten Beschwerden betreffen einzelne Kreiswahlvorschläge, welche von den jeweiligen Kreiswahlausschüssen zurückgewiesen wurden. Der Landeswahlleiter, Dr. Thomas Gößl, hat den Landeswahlausschuss zur Sitzung am

Donnerstag, den 30. Januar 2025, um 11:00 Uhr,

in den Räumlichkeiten des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaates Bayern im LDBV, St.-Martin-Straße 47, 81541 München

geladen.

Die Sitzung ist öffentlich.

Die Beschwerden, über die der Landeswahlausschuss im Einzelnen entschieden hat, werden in einer weiteren Pressemitteilung des Landeswahlleiters nach der Sitzung bekanntgegeben.

Der Landeswahlleiter wird die zur Bundestagswahl 2025 in Bayern zugelassenen Wahlvorschläge und Bewerber im Internet, im Bayerischen Staatsanzeiger und Anfang Februar in einer gedruckten Veröffentlichung bekanntgeben.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters unter folgendem Link entnommen werden:  

https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html