Baugewerbe
Das Berichtssystem der amtlichen Statistiken im Baugewerbe, welches das Bauhauptgewerbe und das Ausbaugewerbe (einschl. Bauträger) umfasst, unterscheidet insgesamt sieben dezentrale, aufeinander abgestimmte und teilweise miteinander verzahnte Primärerhebungen sowie zwei Mixmodelle.
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Bei den als Primärerhebungen durchgeführten Statistiken handelt es sich um drei unterjährige Erhebungen (Monatsbericht im Bauhauptgewerbe, Vierteljahreserhebung zum Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe, Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern) und vier jährliche Erhebungen (Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes, Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung bei Unternehmen des Ausbaugewerbes und bei Bauträgern, Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe, Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern). Zu den baugewerblichen Mixmodellen rechnen das Mixmodell im Bauhauptgewerbe sowie das Mixmodell im Ausbaugewerbe.
Die Zuordnung der Wirtschafts- bzw. Berichtseinheiten zu den beiden baugewerblichen Wirtschaftssektoren erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008):Bauhauptgewerbe Ausbaugewerbe 41.2 Bau von Gebäuden 43.2 Bauinstallation 42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken 43.3 Sonstiger Ausbau 42.2 Leitungstiefbau und Kläranlagenbau 41.1 Erschließung von Grundstücken, Bauträger 42.9 Sonstiger Tiefbau 43.1 Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Zweck der Baugewerbestatistik
Die beiden baugewerblichen Jahreserhebungen einschl. Investitionserhebungen bei Unternehmen zählen zu den sogenannten Unternehmensstatistiken, wogegen die fünf anderen baugewerblichen Primärerhebungen den wirtschaftsstatistischen Betriebserhebungen zugerechnet werden. Entsprechend der fachstatistischen Rechtsgrundlage handelt es sich ausgenommen die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe bei allen dezentralen baugewerblichen Primärerhebungen um Teilerhebungen. Während die unterjährigen Primärerhebungen sowie die baugewerblichen Mixmodelle insbesondere der laufenden Beobachtung der konjunkturellen Lage im jeweiligen Wirtschaftsbereich dienen, liefern die jährlichen Erhebungen im Wesentlichen sektorale Strukturangaben.Rechtsgrundlagen für die Baugewerbestatistik
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Statistiken im Baugewerbe ist das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG), jeweils in der aktuellen Fassung.
- Monatsbericht im Bauhauptgewerbe sowie Mixmodell im Bauhauptgewerbe
- Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern sowie Mixmodell im Ausbaugewerbe
- Vierteljahreserhebung zum Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe
- Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe
- Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Ausbaugewerbe
- Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
- Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern
Monatsbericht im Bauhauptgewerbe sowie Mixmodell im Bauhauptgewerbe
Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe dient der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes. Verwendet wird die Bauberichterstattung auch zur Berechnung der Produktionsindizes im Baugewerbe, der Bauinvestitionen und der Auftragseingangsindizes. Die Daten fließen zudem in die Handwerksberichterstattung ein und werden zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen genutzt. Zum Erhebungsprogramm gehören die Merkmale tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden, Umsätze und Auftragseingänge nach Bauarten. Auskunftspflichtig sind alle bauhauptgewerblichen Betriebe von rechtlichen Einheiten mit mindestens 20 tätigen Personen.
Da für die kleineren Betriebe mit maximal 19 tätigen Personen keine primärstatistischen konjunkturellen Informationen zur Verfügung stehen, wurde ein Mixmodell im Bauhauptgewerbe entwickelt, welches für diese kleineren Betriebe entsprechende Angaben aus den Verwaltungsdatenspeichern ergänzt, um ein vollständigeres Bild der konjunkturellen Entwicklung dieses Wirtschaftssektors zu erhalten.
Statistische Berichte
E2100C Bauhauptgewerbe in Bayern
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2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
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Ausgabe Berichtsmonat Januar: Einschließlich aktuellem Jahresergebnis zum Ausbaugewerbe
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Ausgabe Berichtsmonat Januar, April, Juli, Oktober: Einschließlich jeweils aktuellem Vierteljahresergebnis zum Ausbaugewerbe sowie zum Auftragsbestand
E2110C Bauhauptgewerbe in Bayern - Jahresergebnis
Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern sowie Mixmodell im Ausbaugewerbe
Die Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern dient der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes und dient wie die anderen Erhebungen im Baugewerbe mit seinen Ergebnissen als unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik. Zum Erhebungsprogramm zählen die Merkmale tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden und Umsatz. Auskunftspflichtig sind alle ausbaugewerblichen Betriebe von rechtlichen Einheiten mit mindestens 20 tätigen Personen (für die Berichtsjahre 2018 bis 2020 lag die Berichtskreisuntergrenze bei mindestens 23 tätigen Personen).
Da für die kleineren Betriebe mit maximal 19 tätigen Personen (für die Berichtsjahre 2018 bis 2020: maximal 22 tätige Personen) keine primärstatistischen konjunkturellen Informationen zur Verfügung stehen, wurde ein Mixmodell im Ausbaugewerbe entwickelt, welches für diese kleineren Betriebe entsprechende Angaben aus den Verwaltungsdatenspeichern ergänzt, um ein vollständigeres Bild der konjunkturellen Entwicklung dieses Wirtschaftssektors zu erhalten.
Statistische Berichte
E2100C Bauhauptgewerbe in Bayern
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2011
2010
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Ausgabe Berichtsmonat Januar: Einschließlich aktuellem Jahresergebnis zum Ausbaugewerbe
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Ausgabe Berichtsmonat Januar, April, Juli, Oktober: Einschließlich jeweils aktuellem Vierteljahresergebnis zum Ausbaugewerbe sowie zum Auftragsbestand
Vierteljahreserhebung zum Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe
Die vierteljährliche Statistik über den Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe dient der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes. Zum Erhebungsprogramm gehört das Merkmal Auftragsbestand nach Bauarten. Auskunftspflichtig sind alle bauhauptgewerblichen Betriebe von rechtlichen Einheiten mit mindestens 20 tätigen Personen. Der Berichtskreis deckt sich mit demjenigen zum Monatsbericht im Bauhauptgewerbe.
Statistische Berichte
E2100C Bauhauptgewerbe in Bayern
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Ausgabe Berichtsmonat Januar: Einschließlich aktuellem Jahresergebnis zum Ausbaugewerbe
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Ausgabe Berichtsmonat Januar, April, Juli, Oktober: Einschließlich jeweils aktuellem Vierteljahresergebnis zum Ausbaugewerbe sowie zum Auftragsbestand
Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe
Die Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe liefert wichtige Informationen über die Bauleistung, die Beschäftigung und die Investitionen der Bauunternehmen zur Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung und Investitionstätigkeit im Bauhauptgewerbe auch auf regionaler Ebene. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zur Bestimmung der Bruttoanlageninvestitionen benötigt. Als Teil der strukturellen Unternehmensstatistik der Europäischen Gemeinschaft dienen die Ergebnisse auch als Datenbasis für die nationale und internationale Wirtschaftspolitik. Zum Erhebungsprogramm gehören die Merkmale tätige Personen, Entgelte, Jahresbauleistung, Investitionen und Verkaufserlöse aus dem Abgang von Sachanlagen. Befragt werden die rechtlichen Einheiten, die nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit dem Bauhauptgewerbe zugeordnet sind und jeweils über mindestens 20 tätige Personen verfügen.
Statistische Berichte
E2300C Rechtliche Einheiten des Baugewerbes in Bayern und ihre Investitionen
Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Ausbaugewerbe
Die Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Ausbaugewerbe liefert wichtige Informationen über die Bauleistung, die Beschäftigung und die Investitionen der Bauunternehmen zur Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung und Investitionstätigkeit im Ausbaugewerbe auch auf regionaler Ebene. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zur Bestimmung der Bruttoanlageninvestitionen benötigt. Als Teil der strukturellen Unternehmensstatistik der Europäischen Gemeinschaft dienen die Ergebnisse auch als Datenbasis für die nationale und internationale Wirtschaftspolitik. Zum Erhebungsprogramm gehören die Merkmale tätige Personen, Entgelte, Umsatz, Investitionen und Verkaufserlöse aus dem Abgang von Sachanlagen. Befragt werden die rechtlichen Einheiten, die nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit dem Ausbaugewerbe zugeordnet sind und jeweils über mindestens 20 tätige Personen verfügen.
Statistische Berichte
E2300C Rechtliche Einheiten des Baugewerbes in Bayern und ihre Investitionen
Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
Die Ergebnisse der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe dienen der Beurteilung der Struktur im Bauhauptgewerbe sowie der regionalen und sektoralen Strukturpolitik. Sie stellen eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen, der Bau- und Handwerksverbände, Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik dar. Erhoben werden die Merkmale tätige Personen nach der Stellung im Betrieb, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden nach Bauarten und Umsatz. Die Erhebung wird jährlich bei allen bauhauptgewerblichen Betrieben von rechtlichen Einheiten des Bauhauptgewerbes und von rechtlichen Einheiten anderer Wirtschaftsbereiche durchgeführt.
Statistische Berichte
E2200C Bauhauptgewerbe Ergebnisse der Ergänzungserhebung im Juni
Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern
Die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern liefert wichtige sektorale Strukturdaten. Erhoben werden die Merkmale tätige Personen nach der Stellung im Betrieb, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden und Umsatz. Die Erhebung wird bei allen Betrieben des Ausbaugewerbes und bei Bauträgern von rechtlichen Einheiten mit mindestens 10 tätigen Personen durchgeführt.