Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe ist geregelt im SGB VIII und umfasst Leistungen gegenüber jungen Menschen sowie deren Familien. Hierzu zählen zum Beispiel die Erzieherischen Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Adoptionen, Pflegschaften, vorläufigen Schutzmaßnahmen, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie die Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Erzieherische Hilfen
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Adoptionen
- Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts
- Vorläufigen Schutzmaßnahmen
- Angebote der Jugendarbeit
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Einrichtungen und tätige Personen – ohne Tageseinrichtungen
- Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Erzieherische Hilfen
Die Statistik der erzieherischen Hilfen enthält erzieherische Hilfen, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und die Hilfe für junge Volljährige nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Statistik zur erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige wird jährlich durchgeführt.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Die Statistik des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung enthält Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 1 SGB VIII. Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII. Die Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird jährlich durchgeführt.
Adoptionen
Die Statistik der Adoptionen umfasst adoptierte Kinder und Jugendliche, vorgemerkte Adoptionsbewerbungen und die in Adoptionspflege untergebrachten Kinder und Jugendlichen. Die Statistik der Adoptionen wird jährlich durchgeführt.
Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts
Die Statistik der Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts umfasst die Anzahl der Leistungen in den Bereichen Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgerecht und Sorgeerklärungen sowie die Maßnahmen des Familiengerichts. Die Statistik wird jährlich durchgeführt.
Vorläufigen Schutzmaßnahmen
Die Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen enthält die beendeten Maßnahmen zum vorläufigen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Erhebung wird jährlich durchgeführt.
Angebote der Jugendarbeit
In der Statistik werden die jeweils auf Dauer angelegten Angebote im Bereich der „Offenen Angebote“ und der „Gruppenangebote“ sowie zeitlich befristete Veranstaltungen und Projekte, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden erfasst. Die Erhebung wird zweijährlich durchgeführt.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Die Erhebung zu den Kindertageseinrichtungen, die seit 2006 bundesweit einheitlich und jährlich durchzuführen ist, gibt einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und ist die Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau dieses Angebots. Erfasst werden die Kindertageseinrichtungen, die Zahl der Plätze, Daten zu den betreuten Kindern sowie die dort tätigen Personen.
Einrichtungen und tätige Personen – ohne Tageseinrichtungen
Die Statistik der Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe - ohne Tageseinrichtungen für Kinder liefert Angaben zu Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe und den dort tätigen Personen. Die Statistik der Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe - ohne Tageseinrichtungen wird zweijährlich durchgeführt. Für Datenanfragen wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach jugendhilfe-3.2@statistik.bayern.de
Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Die Statistik der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der Kinder- und Jugendhilfe enthält alle Beträge gemäß SGB VIII und anderen Rechtsvorschriften, die von öffentlichen Haushalten auf den in Einzelnachweisungen angegebenen Haushaltsstellen gebucht werden. Die Erhebung wird jährlich durchgeführt.
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