Soziales
Leistungen der Sozialhilfe sind im zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt - unter anderem die Statistiken über Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (zentrale Bundesstatistik), Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel, sowie Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Weiterhin zählen hierzu Leistungen (Empfänger und Ausgaben und Einnahmen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG), Schwerbehinderte Menschen laut SGB IX sowie die Statistik zur Kriegsopferfürsorge geregelt im Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Sozialhilfe: Ausgaben und Einnahmen
Die Erhebung über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt. Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die finanziellen Auswirkungen der Sozialhilfe bereitgestellt werden.
Sozialhilfe: Empfänger
Die jährlichen Erhebungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch stellen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereit.
Eingliederungshilfe nach dem SBG IX
In der jährlichen Statistik über Leistungen sowie Empfängerinnen und Empfänger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden umfassende und zuverlässige Daten über die finanziellen und sozialen Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) und des SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – sowie über den Personenkreis der Leistungsberechtigten bereitgestellt.
Asylbewerberleistungen: Ausgaben und Einnahmen
In der jährlichen Statistik der Ausgaben und Einnahmen werden die Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfasst. Hierzu zählen auch die Leistungen gemäß § 2 AsylbLG, die in Anwendung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden.
Asylbewerberleistungen: Empfänger
Die Statistik der Empfänger von Asylbewerberleistungen enthält die Empfänger von Asylbewerberregelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen wird jährlich erhoben.
Wohngeld
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährt und als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Die Wohngeldstatistik wird jährlich erhoben.
Schwerbehinderte Menschen
In der Statistik werden Daten für schwerbehinderte Menschen ausgewiesen, für die von den Ämtern für Versorgung und Familienförderung ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Die Statistik der schwerbehinderten Menschen wird alle 2 Jahre durchgeführt.
Kriegsopferfürsorge
Die Statistik über Leistungen und Empfängerinnen und Empfänger der Kriegsopferfürsorge wird im zweijährigen Turnus durchgeführt. Erhoben werden die Angaben zu § 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge.
Prostituiertenschutzgesetz
Die Statistiken zum Prostituiertenschutzgesetz werden jährlich erhoben. Sie enthalten Angaben zur Prostitutionstätigkeit und zum Prostitutionsgewerbe.
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