Pressemitteilung

38/2019/52/D
Fürth, den 28. Februar 2019

Zahl der beantragten Insolvenzen wie im Vorjahr auf niedrigem Niveau

In den kreisfreien Städten weit mehr Verbraucherinsolvenzverfahren je Tausend Einwohner als in den Landkreisen

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2018 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 12 153 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 2 444 Unternehmens- und 6 552 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sank die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren um 4,5 Prozent, während die der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren um 6,7 Prozent zurückging. Fast drei Viertel (72,2 Prozent bzw. 1 764 Fälle) der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden eröffnet, während 27,8 Prozent mangels Masse abgewiesen werden mussten. Die Anzahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren reduzierte sich damit um 5,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 1,44 Millionen Euro, womit dieser Wert weit über dem des Jahres 2017 liegt (726 087 Euro). Hintergrund ist eine im Jahr 2018 aufgetretene Großinsolvenz. Bei den Verbraucherinsolvenzen lag die durchschnittliche Forderungssumme pro beantragtem Verfahren im Berichtszeitraum bei 49 552 Euro, während sie im Vorjahr noch 48 454 Euro betragen hatte.

Insgesamt 12 153 Insolvenzverfahren wurden im Jahr 2018 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 2 444 Unternehmensinsolvenzen und 6 552 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ging die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt im Vergleich zum Jahr 2017 um 4,2 Prozent zurück. Dies ist zum größeren Teil auf die um 6,7 Prozent gesunkenen Verbraucherinsolvenzverfahren zurückzuführen; die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen lag um 4,5 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die restlichen 3 157 Insolvenzverfahren betrafen natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgut; verglichen mit dem Vorjahreszeitraum zeigte sich hier jedoch ein Anstieg (1,7 Prozent).

Von den insgesamt 2 444 beantragten Unternehmensinsolvenzen wurden 72,2 Prozent bzw. 1 764 Verfahren eröffnet. 680 Verfahren bzw. 27,8 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Wie deutlich die Unternehmenslandschaft von Insolvenzen betroffen ist, veranschaulicht ein Vergleich der Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit dem Gesamtbestand der Unternehmen. Im Jahr 2018 wurden in Bayerns Landkreisen und kreisfreien Städten durchschnittlich 3,9 Unternehmensinsolvenzen je Tausend Unternehmen gezählt. Die meisten beantragten Unternehmensinsolvenzen je Tausend Unternehmen wurden in den Städten Landshut (9,5 je Tausend Unternehmen), Nürnberg (7,7 je Tausend Unternehmen) und Bamberg (7,3 je Tausend Unternehmen).

Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 1,44 Millionen und lagen damit weit über dem Niveau des Vorjahres (726 087 Euro). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die im Jahr 2018 Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 12 129 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, während im Vorjahr 14 404 und somit 15,8 Prozent weniger von einer Unternehmensinsolvenz betroffen waren. Über die Hälfte der insolventen Unternehmen (52,7 Prozent) war zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags jünger als acht Jahre; gut ein Viertel (27,4 Prozent) der Unternehmen konnten sich nur bis zu drei Jahre lang am Markt halten, bevor sie Insolvenz beantragen mussten.

Von den 6 552 im Jahr 2018 beantragten Verbrauchinsolvenzverfahren wurden 97,9 Prozent (bzw. 6 414 Verfahren) eröffnet, in 1,9 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und 0,2 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. In den kreisfreien Städten Bayerns wurden durchschnittlich 0,73 Verbraucherinsolvenzen je Tausend Einwohner gezählt, und damit deutlich mehr als in den jeweils umliegenden Landkreisen. In den Landkreisen Bayerns wurden im Jahr 2018 lediglich 0,41 Verbraucherinsolvenzverfahren je Tausend Einwohner registriert.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbrauchern, die Insolvenz anmelden musste, beliefen sich auf insgesamt 325 Millionen Euro und lagen damit um 4,6 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Je beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 49 552 Euro und lagen damit um 2,3 Prozent über dem Vergleichswert des Jahres 2017.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Insolvenzverfahren in Bayern 2018“, Bestellnummer D3100C 201800. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).