Pressemitteilung

168/2020/52/D
Fürth, den 1. Juli 2020

Unternehmensinsolvenzen in Bayern im Mai 2020: Durch ausgesetzte Insolvenzantragspflicht zunächst weiterhin kein Anstieg bei der Zahl von beantragten Verfahren

Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Vormonat allerdings fast dreimal so hoch

Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen bereits im April 2020 stagnierte, setzte sich diese Entwicklung auch im Mai 2020 zunächst fort. Insgesamt wurden bei den bayerischen Gerichten 223 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im April 2020 waren es 226 gewesen, im Mai des Vorjahres 224. Diese Entwicklung wurde vor dem Hintergrund der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht so erwartet. - Auffällig ist jedoch, dass sich die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem April 2020 mittlerweile fast verdreifacht hat, gegenüber dem Mai des Vorjahres 2019 sogar fast vervierfacht. Im Mai 2020 waren 3 524 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Insolvenz betroffen. Einen Monat zuvor waren es nur 1 277 gewesen, im Mai 2019 sogar nur 954.

Im Mai 2020 wurden 223 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist damit gegenüber dem vorangegangenen April 2020 fast unverändert geblieben, sie hat sich um lediglich drei Verfahren verringert. Diese Entwicklung ist weiterhin durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) geprägt, die aktuell eine steigende Zahl von Insolvenzanträgen bremst. Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres 2019 hat sich die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen um ein Verfahren verringert. Dagegen hatte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im März 2020 zwischenzeitlich bei 249 Verfahren gelegen.

Eine deutliche Zunahme wurde dagegen bei der Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beobachtet. Im Mai 2020 waren 3 524 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres bisherigen Arbeitgebers betroffen. Einen Monat zuvor waren es nur 1 277 gewesen, im vergleichbaren Mai des Jahres 2019 sogar nur 954. Damit hat sich die die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem April 2020 fast verdreifacht.

Die Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u.Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – lag im Mai 2020 ebenfalls auf einem eher niedrigen Wert von nur 591 Verfahren. Im Vergleich zum Mai des Vorjahres 2019, hier wurden 732 Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner beantragt, war der aktuelle Wert um 19,3 Prozent niedriger.