Pressemitteilung

121/2021/55/L
Fürth, den 21. Mai 2021

Feststellung der Einkünfte für 217 414 Personengesellschaften und Gemeinschaften in Bayern im Jahr 2016

1,48 Mio. Beteiligte mit insgesamt 37,63 Milliarden Euro Einkünften

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahmen die bayerischen Finanzämter im Jahr 2016 für 217 414 Personengesellschaften und Gemeinschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor. Diese Feststellung ist der Besteuerung der Gesellschafter bzw. Beteiligten vorgelagert. Insgesamt wurden dabei Einkünfte in Höhe von zusammen 37,63 Milliarden Euro ermittelt, das waren 13,0 Prozent mehr als im Vorjahr. 78,6 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften erzielten eine positive Summe der Einkünfte, die jedoch nur bei 0,5 Prozent der Fälle fünf Millionen Euro oder mehr betrug. 73,1 Prozent bzw. 27,52 Milliarden Euro der von Personengesellschaften und Gemeinschaften erwirtschafteten Einkünfte waren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Mehrzahl (64,1 Prozent) aller Personengesellschaften und Gemeinschaften bestand aus zwei Beteiligten Insgesamt wurden 1,48 Mio. Beteiligte erfasst.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, nahm der bayerische Fiskus im Jahr 2016 für 217 414 Personengesellschaften (z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Gemeinschaften (z. B. Grundstücksgemeinschaften) in Bayern gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte vor (ggü. 2015: +2,3 Prozent). Insgesamt wurden dabei Einkünfte in Höhe von zusammen 37,63 Milliarden Euro ermittelt, um 13,0 Prozent mehr als im Vorjahr.

170 807 bzw. 78,6 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften zählten dabei zu den sogenannten Gewinnfällen mit einer positiven Summe der Einkünfte von zusammen 41,71 Milliarden Euro. Die verbleibenden 46 607 Personengesellschaften und Gemeinschaften verzeichneten in der Summe negative Einkünfte (Verluste) von zusammen 4,08 Milliarden Euro.

Einkünfte von fünf Millionen Euro und mehr erklärten nur 0,5 Prozent der Personen-gesellschaften und Gemeinschaften. Ihr Anteil an der Gesamtsumme der Einkünfte betrug jedoch 57,2 Prozent. 73,1 Prozent (bzw. 27,52 Milliarden Euro) aller Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften stammten aus gewerblicher Tätigkeit und 14,1 Prozent (bzw. 5,31 Milliarden Euro) aus selbstständiger Arbeit.

Die Mehrzahl der Personengesellschaften und Gemeinschaften (64,1 Prozent) bestand 2016 aus zwei Beteiligten, gut ein Viertel (27,4 Prozent) hatte drei oder vier Beteiligte. Lediglich bei 8,5 Prozent der Fälle gab es mehr als vier Beteiligte. Insgesamt wurden 1,48 Mio. Beteiligte erfasst.

Da Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht selbst steuerpflichtig sind, werden ihre insgesamt erwirtschafteten Einkünfte zunächst von den Finanzämtern durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft aufgeteilt.

Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. Aufgrund der langen Veranlagungszeiträume liegen endgültige Ergebnisse für 2016 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind.
 

Ausführliche Ergebnisse enthält der in KW 21/2021 erscheinende Statistische Bericht „Einkommen der Personengesellschaften/Gemeinschaften in Bayern 2016“ (Bestellnummer: L4500C 201600). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).