Pressemitteilung

245/2021/57/K
Fürth, den 25. August 2021

50 Jahre BAföG: Durchschnittliche Förderung liegt im Jahr 2020 in Bayern bei 556 Euro im Monat

Insgesamt 346 Millionen Euro Ausgaben für Schüler und Studierende in Bayern

Das BAföG wird 50 Jahre alt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, beziehen im Jahr 2020 in Bayern 78 276 Schüler und Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das sind etwa 4,8 Prozent weniger als im Jahr zuvor (82 249). Die Ausgaben hierfür belaufen sich auf rund 346,2 Millionen Euro (2019: 319,3 Millionen). Sie stiegen damit im Gegensatz zu der Anzahl der Geförderten um 8,4 Prozent. Der durchschnittliche Förderbetrag je Monat liegt mit 556 Euro höher als im Vorjahr (2019: 512 Euro).

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) feiert am 26. August seinen 50. Geburtstag. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, beziehen im Jahr 2020 in Bayern 78 276 junge Menschen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das sind 4,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Ausgaben für die Ausbildungsförderung stiegen hingegen um 8,4 Prozent von 319,3 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 346,2 Millionen Euro im Jahr 2020.

Rund 71,9 Prozent der Geförderten sind Studierende an Hochschulen (56 289). Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent zurück. Bezogen auf die rund 368 000 Studierenden im Sommersemester 2020 entspricht das einem Anteil von 15,3 Prozent. Die Zahl der geförderten Schüler sinkt um 9,1 Prozent auf 21 987 Personen.

Der durchschnittliche Förderbetrag je Fall und Monat erhöht sich im Jahr 2020 auf 556 Euro (2019: 512 Euro), wobei sich nicht in allen Fällen die Förderung auf das ganze Jahr erstreckt.

Im Jahr 2020 leben in Bayern insgesamt 30,4 Prozent der durch das BAföG Geförderten bei ihren Eltern. Studierende, die BAföG-Unterstützung erhalten, leben überwiegend außerhalb des Elternhauses (77,4 Prozent). Fast genau die Hälfte der Schüler (50,4 Prozent) hingegen noch bei den Eltern.

Eine Vollförderung, bei der der maximale Förderbetrag den errechneten Gesamtbedarf in voller Höhe abdeckt, erhalten 37 109 oder 47,4 Prozent der bayerischen BAföG-Empfänger (-5,2 Prozent ggü. 2019). Die Zahl der Teilgeförderten, bei denen Einkommen und/oder Vermögen auf ihren Bedarf angerechnet werden, fällt gegenüber 2019 um 4,5 Prozent.

Zusätzlich weitere 95 Personen werden 2020 nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) unterstützt (2019: 83).
 

Ausführliche Ergebnisse enthält der im September 2021 erscheinende Statistische Bericht „Ausbildungsförderung nach dem BAföG und dem BayAföG 2020“ (Bestellnummer: K9100C 202000). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).