Pressemitteilung

102/2023/41/A
Fürth, den 28. April 2023

28 336 Einbürgerungen im Jahr 2022 in Bayern

Steigerung zum Vorjahr um 22,4 Prozent, Anstieg der Einbürgerungen von Personen aus Syrien um mehr als das Doppelte

Im Jahr 2022 erhielten in Bayern insgesamt 28 336 ausländische Personen, darunter 13 738 Frauen, die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies sind nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik 5 178 Personen mehr als 2021. Die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Mit 5 803 Eingebürgerten oder einem Anteil von rund 20 Prozent stellen Personen aus Syrien nun erstmals die größte Gruppe dar. Aufgrund der hohen Ausländeranteile der Großstädte München, Nürnberg und Augsburg verzeichnen die Regierungsbezirke Oberbayern (12 772), Mittelfranken (4 093) und Schwaben (3 637) die meisten Einbürgerungen.

Fürth. Die Zahl der Einbürgerungen in Bayern steigt 2022 gegenüber dem Vorjahr um 22,4 Prozent. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik erhielten 28 336 ausländische Personen, darunter13 738 Frauen und 14 598 Männer, im Jahr 2022 im Freistaat Bayern die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit wurden 5 178 Personen mehr als im Jahr 2021 eingebürgert. Gut drei Viertel (74 Prozent bzw. 20 882 Personen) der im Jahr 2022 Eingebürgerten behalten nach der Einbürgerung auch ihre frühere Staatsangehörigkeit.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, haben zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung 51 Prozent (14 348 Personen) eine europäische, 38 Prozent (10 711 Personen) eine asiatische, sieben Prozent (1 869 Personen) eine afrikanische und drei Prozent (911 Personen) eine amerikanische Staatsangehörigkeit. Weniger als zwei Prozent besitzen eine australische bzw. ozeanische Staatsangehörigkeit, sind staatenlos oder weisen eine ungeklärte Staatsangehörigkeit auf (497 Personen).

Nach den fünf häufigsten Herkunftsländern gegliedert, stellen Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit mit 5 803 Eingebürgerten erstmals und mit deutlichem Abstand die größte Gruppe, gefolgt von Personen aus Rumänien (2 574 Personen), der Türkei (2 365 Personen), dem Kosovo (1 533 Personen) und dem Irak (1 418 Personen).

Bemerkenswert ist der anhaltende deutliche Anstieg an Einbürgerungen von Personen aus Syrien (2019: 221 Personen, 2020: 529 Personen, 2021: 2 033 Personen, 2022: 5 803 Personen). Infolge des Bürgerkriegs in Syrien hat ab dem Jahr 2015 ein verstärkter Zuzug von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit stattgefunden, die nun nach und nach die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Flüchtlinge können im Ermessensweg bereits nach sechs Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts (statt den regulären acht Jahren) eingebürgert werden, ebenso nach sechs bzw. sieben Jahren, falls eine besondere Integrationsleistung erbracht oder ein Integrationskurs absolviert wurde.

Die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit britischer Staatsangehörigkeit ist dagegen weiterhin rückläufig und beträgt 2022 lediglich 113 Personen (2019: 2 087 Personen, 2020: 905 Personen, 2021: 576 Personen).1)

Von den Eingebürgerten sind 20 Prozent jünger als 18 Jahre (5 650 Personen), 65 Prozent sind 18 bis unter 45 Jahre (18 361 Personen), 15 Prozent sind 45 bis unter 60 Jahre (4 325 Personen) und zwei Prozent sind 60 Jahre alt oder älter (573 Personen).

Aufgrund der hohen Ausländeranteile in den Großstädten München, Nürnberg und Augsburg entfallen auf die Regierungsbezirke Oberbayern (12 772), Mittelfranken (4 093) und Schwaben (3 637) bereits 72 Prozent der Einbürgerungen in Bayern. Die anderen Regierungsbezirke verzeichnen jeweils fünf bis acht Prozent der Einbürgerungen im Freistaat.

Hinweise:
1) Britische Staatsangehörige, die bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt hatten, konnten noch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. Mit Ablauf dieses „Übergangszeitraums“ ist die Zahl der Ein-bürgerungen von Personen aus dem Vereinigten Königreich erwartungsgemäß zurückgegangen.

Tabellen mit regionalisierten Zahlen können über die Genesis-Online Datenbank abgerufen werden.

Weitere regionalisierte Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Einbürgerungen in Bayern 2021 (A1900C 202100)“. Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Innenminister Herrmann mit neu Eingebürgerten bei der Pressekonferenz zur Einbürgerungsstatistik
© Norbert Wilhelmi