Pressemitteilung

139/2024/35/N
Fürth, den 29. Mai 2024

Reallöhne im Freistaat steigen im ersten Quartal 2024 um 3,9 Prozent

Nominallohnzuwachs um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal

Fürth. Die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im ersten Quartal 2024 um durchschnittlich 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Dies ist der zweithöchste Nominallohnzuwachs für die bayerischen Beschäftigten seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die Verbraucherpreise nehmen im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres um 2,6 Prozent zu. Wie das Fachteam im Bayerischen Landesamt für Statistik weiter mitteilt, errechnet sich für die Reallöhne im Freistaat im ersten Quartal 2024 ein Zuwachs um 3,9 Prozent. Das ist der stärkste Anstieg der realen Verdienste in einem Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008.

Stärkster Anstieg der Reallöhne seit Beginn der Zeitreihe
Die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im ersten Quartal 2024 um durchschnittlich 6,6 Prozent gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres. Damit setzt sich der deutliche Anstieg der Nominallöhne seit dem ersten Quartal 2023 (+6,1 Prozent) weiter fort. Nach der Nominallohnsteigerung um durchschnittlich 6,9 Prozent im dritten Quartal 2023 ist das der zweithöchste Nominallohnzuwachs für die bayerischen Beschäftigten seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die starke Zunahme der nominalen Verdienste zu Beginn des Jahres 2024 kann unter anderem auf Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie Tariferhöhungen zurückgeführt werden.

Für die Verbraucherpreise wird in Bayern im ersten Quartal 2024 ein moderater Anstieg um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal verzeichnet.

Die starke Zunahme der Nominallöhne und die abgeschwächte Entwicklung der Inflation führen im ersten Quartal 2024 das dritte Quartal in Folge zu einem Reallohnwachstum. So nehmen die realen – also preisbereinigten – Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum ersten Quartal 2023 um durchschnittlich 3,9 Prozent zu. Damit handelt es sich um den stärksten Anstieg der Reallöhne in einem Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008.

Vollzeitbeschäftigte mit leicht überdurchschnittlichem Nominallohnzuwachs
Bei Betrachtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrem Beschäftigungsumfang zeigt sich, dass Vollzeitkräfte im ersten Quartal 2024 mit 6,9 Prozent einen leicht überdurchschnittlichen Zuwachs der Nominallöhne aufweisen. Unter den Vollzeitbeschäftigten hat das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit im Durchschnitt 9,1 Prozent den höchsten Nominallohnanstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Beschäftigten in Vollzeit (5. Quintil) beläuft sich der Lohnanstieg im ersten Quartal 2024 auf durchschnittlich 7,4 Prozent.

Dagegen liegen die nominalen Verdienststeigerungen von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten unter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Nominallöhne aller Beschäftigten. Teilzeitkräfte verzeichnen im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal einen Anstieg um 5,5 Prozent und geringfügig Beschäftigte ein Plus von 2,3 Prozent.

Hinweise:

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Nominallohnindex und Reallohnindex
Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Er erfasst auch die Inflationsausgleichsprämie. Die Inflationsausgleichsprämie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen in gleichem Maße abgebildet.

Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Quintile
Quintile teilen die Verdienste in fünf Größenklassen. Das erste Quintil umfasst das untere Fünftel der Beschäftigten auf der Verdiensteskala, das sind die 20 Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Verdiensten. Das fünfte Quintil umfasst die 20 Prozent der Beschäftigten mit den höchsten Verdiensten.

Datengrundlage
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie hat die Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch Kleinstbetriebe (weniger als zehn Beschäftigte) erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten wie beispielsweise Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird zusätzlich der Wirtschaftsabschnitt A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ erfasst, sodass die Gesamtwirtschaft nun durch die Wirtschaftsbereiche A bis S (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) abgedeckt wird.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Verdienstindizes in Bayern im 1. Quartal 2024 (Bestellnummer: N1300C 202441)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).

Des Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex auch über unsere Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de).