Pressemitteilung
Fürth, den 26. September 2023
Reallöhne in Bayern sinken im zweiten Quartal 2023 um 0,3 Prozent
Weiterhin deutliche Steigerung der Nominallöhne
Nominal verdienen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern im zweiten Quartal 2023 durchschnittlich 6,1 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Nach Berechnungen des Bayerischen Landesamts für Statistik sinken hingegen die realen Verdienste um 0,3 Prozent, weil die Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum um 6,5 Prozent zulegen. Der Reallohnverlust fällt damit im zweiten Quartal 2023 nochmals schwächer aus als im ersten Quartal 2023 und in den Quartalen des Jahres 2022. Ein Grund dafür sind die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie.
Fürth. Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung steigen in Bayern die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal um durchschnittlich 6,1 Prozent. Bereits im ersten Quartal 2023 haben die nominalen Verdienste im Vergleich zum ersten Quartal 2022 um 6,1 Prozent zugelegt. Somit setzt sich die deutliche Steigerung der Nominallöhne im Freistaat im zweiten Quartal 2023 weiter fort.
Die nominalen Verdienstzuwächse fallen im zweiten Quartal 2023 im Vergleich zum zweiten Vorjahresquartal im Produzierenden Gewerbe mit 6,2 Prozent etwas stärker aus als im Dienstleistungsbereich mit 5,8 Prozent. Unter den Beschäftigungsarten weisen geringfügig Beschäftigte mit 9,4 Prozent einen überdurchschnittlichen Anstieg der Nominallöhne auf. Dies lässt sich insbesondere auf die zum 1. Oktober 2022 erfolgte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro je Stunde sowie die damit einhergegangene Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat zurückführen.
Nach weiteren Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik gehen die Reallöhne im Freistaat im Jahr 2023 zwar weiter zurück, allerdings in abgeschwächter Form. Die realen, also preisbereinigten Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der Beschäftigten sinken im zweiten Quartal 2023 durchschnittlich um 0,3 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal des Vorjahres. In den beiden Quartalen zuvor war der Reallohnrückgang deutlicher: Im vierten Quartal 2022 sind die Reallöhne noch um 5,1 Prozent und im ersten Quartal 2023 um 1,9 Prozent gesunken. Im ersten Quartal 2023 konnte die deutliche Steigerung der Nominallöhne (+ 6,1 Prozent) die hohe Inflation (+ 8,2 Prozent) dämpfen. Wie bereits im ersten Quartal 2023 sind auch im zweiten Quartal 2023 die Auszahlungen der
Inflationsausgleichsprämie ein Grund für den schwächeren Reallohnverlust.
Die Verbraucherpreise steigen in Bayern im zweiten Quartal 2023 um durchschnittlich 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und zehren den Zuwachs der Nominallöhne vollständig auf. Daher ist – wie bereits in den Quartalen zuvor – die hohe Inflation für den Reallohnverlust der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im zweiten Quartal 2023 verantwortlich.
Hinweise:
Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.
Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Er erfasst auch die Inflationsausgleichsprämie. Die Inflationsausgleichsprämie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen in gleichem Maße abgebildet. Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie hat die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch Kleinstbetriebe (weniger als zehn Beschäftigte) erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten wie beispielsweise Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird zusätzlich der Wirtschaftsabschnitt A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ erfasst, sodass die Gesamtwirtschaft nun durch die Wirtschaftsbereiche A bis S (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) abgedeckt wird.
Ausführliche Ergebnisse enthält der voraussichtlich in KW 40/2023 erscheinende Statistische Bericht „Verdienstindizes in Bayern im 2. Quartal 2023 (Bestellnummer: N1300C 202342)“. Der Bericht kann im Internet unter
www.statistik.bayern.de/statistik/preise_verdienste/verdienste als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de),
Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).
Des Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex in Kürze auch über unsere GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de).