Pressemitteilung

223/2024/42/A
Fürth, den 6. August 2024

Trend zu mehr Arbeitsstunden in Teilzeit

Mikrozensus 2023 bestätigt Rückgang der durchschnittlichen Stunden in Vollzeit seit 2005

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach einer aktuellen Auswertung der Mikrozensus-Ergebnisse 2023 mitteilt, steigen die insgesamt in Bayern pro Woche geleisteten Arbeitsstunden zwar an, gleichzeitig sinken die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden pro Person. Die Zunahme der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden geht auf die steigende Zahl der Erwerbstätigen zurück. Ergebnisse des Mikrozensus zeigen weiter, dass Frauen und Männer in Teilzeit mehr Stunden als 2005 arbeiten und diese Arbeitsstunden sich positiv auf das Gesamtarbeitsvolumen in Bayern auswirken.

Fürth. Ergebnisse des Mikrozensus 2023 zeigen, dass die Summe aller wöchentlichen Arbeitsstunden seit 2005 von 212 auf 250 Millionen Stunden steigt. Im gleichen Zeitraum verringert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit pro Person von 36,0 auf 34,3 Stunden. Dies bestätigt die Entwicklung, die auch in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) sichtbar wird (vgl. Pressemitteilung 088/2024/32/A vom 04.04.2024), wonach die Jahresarbeitszeit pro Person rückläufig ist. Die Zunahme des Arbeitsvolumens in Bayern geht vor allem auf die steigende Anzahl der Erwerbstätigen zurück, welche die rückläufige Anzahl der Arbeitsstunden pro Kopf mehr als ausgeglichen hat.

Frauen und Männer arbeiten häufiger und immer mehr Stunden in Teilzeit
Eine differenzierte Betrachtung von Voll- und Teilzeiterwerbstätigen mit dem Mikrozensus bestätigt die Ergebnisse der VGR und gibt zudem Aufschluss über die Hintergründe der rückläufigen Arbeitszeit je Erwerbstätigem:

Im betrachteten Zeitraum (seit 2005) steigt die Teilzeitquote der Frauen von 45 auf 51 Prozent an. Die der Männer verdoppelt sich von sechs auf zwölf Prozent. Dabei entspricht die Teilzeitquote dem Anteil der Teilzeiterwerbstätigen an allen Erwerbstätigen. Ein Vergleich der geleisteten Arbeitsstunden pro Kopf der Voll- und Teilzeiterwerbstätigen zeigt, dass die teilzeiterwerbstätigen Frauen im Jahr 2023 im Schnitt 3,2 Stunden mehr arbeiten als im Jahr 2005, Männer arbeiten in Teilzeit 3,8 Stunden mehr. Die durchschnittlichen Arbeitsstunden der vollzeiterwerbstätigen Männer sinken im gleichen Zeitraum um vier Prozent von 42,7 auf 41,0 Stunden, die der vollzeiterwerbstätigen Frauen sinken von 40,3 auf 39,2 Stunden. Der rückläufige Trend der Arbeitszeit pro Person ist damit neben der höheren Teilzeitquote auf die reduzierten Arbeitsstunden der Vollzeiterwerbstätigen zurückzuführen. Gleichzeitig tragen die Teilzeiterwerbstätigen immer mehr zum Gesamtarbeitsvolumen bei.

Die Abbildung zeigt, dass die geleisteten Arbeitsstunden der Teilzeit-Erwerbstätigen eine immer größere Bedeutung für die Summe der Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen haben.

223 2024 42 A Arbeitsstunden 2023 Abb 1



















Unterschiede der Arbeitsstunden zwischen Frauen und Männern
Die Entwicklung der Arbeitsstunden wirkt sich auch auf den Unterschied der Arbeitsstunden zwischen Frauen und Männern aus. Das Fachteam für Verdienste im Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelt für das Jahr 2023 anhand der Verdiensterhebung einen Gender Hours Gap von 20 Prozent (Pressemitteilung 061/2024/35/N vom 06.03.2024), wonach Frauen 20 Prozent weniger Zeit für bezahlte Arbeit aufbringen als Männer. Der Gender Hours Gap beschreibt die prozentuale Lücke in der Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden pro Monat zwischen Frauen und Männern.

Die Angaben im Mikrozensus beruhen im Gegensatz zur Verdiensterhebung auf der Selbsteinschätzung der Befragten hinsichtlich der normalerweise geleisteten Arbeitsstunden pro Woche. Mit dem Mikrozensus kann nach den Ergebnissen eine Stundenlücke von 23 Prozent zwischen Frauen und Männern für das Jahr 2023 berechnet werden. Seit 2005 ist der prozentuale Unterschied kontinuierlich von rund 27 Prozent um 4 Prozentpunkte gesunken.

Methodische Hinweise:

Mikrozensus
Die Ergebnisse zu den durchschnittlichen Arbeitszeiten basieren auf der Angabe der Befragten zur Zahl der Arbeitsstunden, die sie in ihrer Haupttätigkeit normalerweise pro Woche arbeiten. Die Unterteilung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung basiert auf der Selbsteinstufung der Befragten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen in der Methodik des Mikrozensus auch vor allem im Hinblick zu den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 und der Corona-Krise sind auf der Themenseite zum Mikrozensus verfügbar unter:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020

Verdiensterhebung
In der Verdiensterhebung werden Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten auf der Ebene einzelner abhängiger Beschäftigter erfasst. Neben demographischen Angaben werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erhoben, wie z.B. die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie die Personengruppe und der Tätigkeitsschlüssel. Die Verdiensterhebung ermöglicht damit nicht nur Aussagen über die Verdiensthöhe, sondern auch über die Verteilung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger Faktoren, die die individuelle Verdiensthöhe bestimmen.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung. Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder als Selbständige und mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen