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265/2024/54/K
Fürth, den 10. September 2024

Über 20 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2023

In 6 von 10 Fällen wird eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt

Die Bayerischen Jugendämter melden im Jahr 2023 insgesamt 20 295 Gefährdungseinschätzungen. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik liegt in 2 621 Fällen eine akute und in 2 202 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 7 285 Gefährdungseinschätzungen wird keine Kindeswohlgefährdung, jedoch Hilfebedarf festgestellt. In 8 187 Fällen wird weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, werden in Bayern im Jahr 2023 insgesamt 20 295 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Betroffen sind 10 584 Jungen und 9 711 Mädchen.

Insgesamt ergeben 2 621 Gefährdungseinschätzungen (12,9 Prozent) eine akute und 2 202 (10,9 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei sind Anzeichen für eine Vernachlässigung, eine psychische oder körperliche Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wird bei 7 285 Gefährdungseinschätzungen (35,9 Prozent) zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme festgestellt.

In 8 187 Fällen (40,3 Prozent) wird weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in den häufigsten Fällen (6 113) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von der Schule (2 106). 1 854 Fälle wurden von Bekannten bzw. Nachbarn gemeldet, 2 093 anonym.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Hinweise:

Regionalisierte Zahlen stehen zur Verfügung.

Stadt München: Teillieferung der Daten. Eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahren.

Ausführliche Ergebnisse enthält der im Herbst erscheinende Statistische Bericht „Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse in Bayern 2023 (Bestellnummer: K5101C2023)“. Der Bericht kann als Datei kostenlos im Internet unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/bildung_soziales/kinder_jugend_hilfe/index.html heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), oder Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).