Pressemitteilung
Fürth, den 30. Januar 2025
Bundestagswahl 2025: Landeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden
Beschwerden zu vier Kreiswahlvorschlägen wurden als unbegründet zurückgewiesen
Zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 wurden nach Mitteilung des Landeswahlleiters Beschwerden gegen die Zurückweisung von insgesamt vier Kreiswahlvorschlägen von der Piratenpartei Deutschland eingereicht. Alle Beschwerden wurden vom Landeswahlausschuss als unbegründet zurückgewiesen.
München/Fürth. Der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern hat in seiner zweiten Sitzung am 30. Januar 2025 zur Bundestagswahl 2025 über eingelegte Beschwerden betreffend vier Kreiswahlvorschläge der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) entschieden. Behandelt wurden die Kreiswahlvorschläge der PIRATEN in den Wahlkreisen 228 Passau, 235 Bamberg, 243 Nürnberg‑Nord sowie 244 Nürnberg‑Süd. In allen Fällen wurde die nach dem Bundeswahlgesetz erforderliche Zahl von 200 Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag jeweils unterschritten, weshalb die Beschwerden vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen wurden.
Die zur Bundestagswahl 2025 in Bayern zugelassenen Kreiswahlvorschläge werden von den Kreiswahlleitern in den jeweiligen Amtsblättern bekanntgegeben. Die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags erfolgt dabei unter der Bedingung, dass eine zugelassene Landesliste der einreichenden Partei vorliegt. Die Feststellung dieses Bedingungseintritts obliegt den Kreiswahlleitern.
Der Landeswahlleiter wird die zur Bundestagswahl 2025 in Bayern zugelassenen Landeslisten und Bewerber im Internet, im Bayerischen Staatsanzeiger und Anfang Februar in einer gedruckten Veröffentlichung bekanntgeben.
Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters unter folgendem Link entnommen werden:
https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html