Pressemitteilung
Fürth, den 5. Dezember 2025
Anteil der Jobs mit Niedriglohn liegt im Freistaat im April 2025 bei 13,0 Prozent – Lohnspreizung verringert sich
59 000 Niedriglohnjobs weniger als im April 2024
Für 903 000 abhängige Beschäftigungsverhältnisse in Bayern liegt der Lohn im April 2025 unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro brutto je Stunde. Die Anzahl der Jobs im Niedriglohnbereich hat im Vergleich zum April 2024 um 59 000 abgenommen. Im April 2025 gehören dem Niedriglohnsektor 13,0 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im Freistaat an. Frauen sind mit einem Anteil von 15,8 Prozent häufiger im Niedriglohnsektor beschäftigt als Männer mit einem Anteil von 10,5 Prozent. Die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden hat innerhalb eines Jahres abgenommen.
Anteil der Jobs im Niedriglohnsektor liegt bei 13,0 Prozent
Fürth. Nach den Ergebnissen der Verdiensterhebung liegt in Bayern der Lohn von 903 000 abhängigen Beschäftigungsverhältnissen im April 2025 unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro brutto je Stunde. Im Vergleich zum April 2024 erhalten somit 59 000 weniger Jobs im Freistaat einen Niedriglohn. Der Anteil der Jobs im Niedriglohnsektor an allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen beläuft sich im April 2025 auf 13,0 Prozent. Im April 2024 hat der Anteil der Niedriglohnjobs an allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen bei 14,0 Prozent gelegen. Damit ist die Niedriglohnquote innerhalb eines Jahres um einen Prozentpunkt gesunken. Der gesetzliche Mindestlohn ist im betrachteten Zeitraum von 12,41 Euro brutto je Stunde auf 12,82 Euro brutto je Stunde gestiegen.
Frauen häufiger als Männer im Niedriglohnsektor beschäftigt
Von den 903 000 Jobs mit Niedriglohn in Bayern im April 2025 entfallen 523 000 auf Frauen und 380 000 auf Männer. Unter allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen der Frauen liegt der Anteil der Jobs im Niedriglohnsektor bei 15,8 Prozent. Bei den Männern werden 10,5 Prozent aller Jobs unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro brutto je Stunde entlohnt.
Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden nimmt ab
Nach weiteren Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik zählen im Freistaat Beschäftigte mit einem Bruttostundenverdienst von mindestens 41,79 Euro (9. Dezil) im April 2025 zu den zehn Prozent Besserverdienenden. Demgegenüber gehören alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die pro Stunde maximal 13,90 Euro verdienen, der Gruppe der zehn Prozent mit den geringsten Löhnen an (Geringverdienende). Setzt man diese beiden Stundenverdienste ins Verhältnis zueinander, errechnet sich ein Dezilverhältnis (9. Dezil / 1. Dezil) von 3,01. Demzufolge erzielen im April 2025 Besserverdienende mindestens das 3,01-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Diese sogenannte Lohnspreizung hat im Vergleich zum April 2024 (3,18) abgenommen.
Geringverdienende mit stärkster Verdienstentwicklung
Im Zeitraum von April 2024 bis April 2025 sind die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (am 1. Dezil) um 5,1 Prozent gestiegen. Dagegen sind die Bruttostundenverdienste der Besserverdienenden (am 9. Dezil) mit einem Minus von 0,6 Prozent leicht gesunken. Der mittlere Bruttostundenverdienst (5. Dezil bzw. Median), der von gleich vielen Beschäftigten unter- wie überschritten wird, beläuft sich in Bayern im April 2025 auf 21,98 Euro. Im Vergleich zum April 2024 (21,27 Euro) hat er um 3,3 Prozent zugenommen. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn ist im betrachteten Zeitraum um 3,3 Prozent gestiegen.
Hinweise:
Diese Zahlen sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdiensterhebung für April 2025. Die Verdiensterhebung ist als Stichprobenerhebung konzipiert. Sie umfasst in Bayern gut 6 400 Betriebe aus allen Branchen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Erhoben werden Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten. Die Ergebnisse wurden mit den Ergebnissen der Verdiensterhebung für April 2024 verglichen.
Beschäftigungsverhältnisse
Es werden keine Personen erfasst, sondern ausschließlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse, d.h. Haupt- sowie Nebenjobs bzw. Arbeitsverträge.
Niedriglohnsektor
Zum Niedriglohnsektor zählen alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.
Der Median für Deutschland lag im April 2025 bei 21,48 Euro brutto je Stunde und im April 2024 bei 20,68 Euro brutto je Stunde. Die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle lag demnach im April 2025 bei 14,32 Euro brutto je Stunde und im April 2024 bei 13,79 Euro brutto je Stunde.
Dezilverhältnis
Das Dezilverhältnis ist ein Maß für die Lohnspreizung. Dezile teilen eine Menge in zehn gleiche Teile. Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten zehn Prozent aller Werte reichen (Schwellenwert Geringverdienende). Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten zehn Prozent aller Werte beginnen (Schwellenwert Besserverdienende). Das 5. Dezil bzw. der Median ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt. Setzt man die Dezile ins Verhältnis zueinander, errechnet sich ein Dezilverhältnis. Je niedriger der Wert ist, desto geringer ist die Lohnspreizung.
