Pressemitteilung
Fürth, den 19. Januar 2021
Insolvenzen in Bayern im November 2020: Zahl der durch Unternehmen beantragten Insolvenzverfahren stagniert
Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ging im Vergleich zum Oktober 2020 zurück
Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen seit März 2020 kontinuierlich zurückgegangen war, zeichnete sich im Oktober 2020 eine Trendumkehr ab, welche sich im November 2020 fortsetzt. Insgesamt wurden bei den bayerischen Gerichten 126 Unternehmensinsolvenzen beantragt, im Oktober 2020 waren es 127 gewesen. Die Zahl der beantragten Insolvenzen der übrigen Schuldner stieg im November 2020 leicht an, auf 338 beantragte Verfahren. Im Oktober 2020 waren 331 Verfahren gezählt worden. Im Vergleich lagen die Zahlen der beantragten Insolvenzverfahren damit weiter deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen lag im November 2020 um 31,1 Prozent, die Zahl der Verfahren der übrigen Schuldner um 48,9 Prozent niedriger als im November 2019.
Im November 2020 wurden 126 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt, im Oktober 2020 waren es 127 beantragte Verfahren. Der seit März 2020 zu beobachtende, kontinuierliche Rückgang in der Zahl der durch Unternehmen beantragten Verfahren erreichte damit im September 2020 mit 121 Verfahren seinen bisherigen Tiefpunkt. Im Vergleich wurden damit im November 2020 wiederholt deutlich weniger Verfahren als im Vorjahr registriert (-31,1 Prozent). Seit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden in den Monaten April bis November 2020 insgesamt 388 Verfahren weniger als im Vorjahr beantragt, ein Rückgang um 22,4 Prozent. Waren dabei im Oktober 2020 noch insgesamt 1 667 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen, waren es im November 2020 nunmehr 709 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ein Rückgang um 57,5 Prozent. Im gleichen Zeitraum gingen dabei die voraussichtlichen Forderungen weniger stark um 17,9 Prozent zurück, von rund 92,9 Millionen Euro im Oktober 2020 auf rund 76,3 Millionen Euro im November 2020.
Bei der Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u. Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – stieg die Zahl im November 2020 auf 338 Verfahren im Vergleich zu 331 Verfahren im Oktober 2020 an, eine Zunahme um 2,1 Prozent. Insgesamt wurden damit im November 2020 aber immer noch rund 48,9 Prozent weniger Insolvenzverfahren durch übrige Schuldner beantragt als im gleichen Monat des Vorjahres.