Pressemitteilung

301/2020/52/D
Fürth, den 16. November 2020

Unternehmensinsolvenzen in Bayern im August 2020: Durch ausgesetzte Insolvenzantragspflicht weiterhin kein Anstieg bei der Zahl von beantragten Verfahren

Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Höhe der voraussichtlichen Forderungen stark von einer Großinsolvenz geprägt

Nachdem die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen bereits seit April 2020 stagnierte, setzte sich diese Entwicklung auch im August 2020 zunächst fort. Insgesamt wurden bei den bayerischen Gerichten 143 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Im Juli 2020 waren es noch 184 gewesen, im Juni 192. Diese Entwicklung wurde vor dem Hintergrund der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht so erwartet.
Die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich demgegenüber wiederholt erhöht, von 2 405 im Juli 2020 auf 3 723 im August 2020. Die voraussichtlichen Forderungen erreichten mit 15,4 Milliarden Euro im August 2020 im Vergleich zu knapp 290 Million Euro im Juli 2020 einen neuen Höchststand. Ursächlich dafür ist die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tochtergesellschaften eines in die Insolvenz geratenen Großunternehmens.

Im August 2020 wurden 143 Insolvenzverfahren von Unternehmen bei den bayerischen Gerichten beantragt. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist damit gegenüber dem vorangegangenen Juli 2020 zurückgegangen, sie hat sich um 41 Verfahren verringert. Diese Entwicklung ist weiterhin durch die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020, geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) geprägt, die einen aktuell erwarteten Anstieg in den Insolvenzanträgen deutlich ausbremst. Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres 2019 liegt die aktuelle Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen deutlich niedriger. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen hatte im August 2019 bei 230 Verfahren gelegen.

Eine deutliche Zunahme wurde bei der Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bei der Höhe der voraussichtlichen Forderungen beobachtet. Im August 2020 waren 3 723 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres bisherigen Arbeitgebers betroffen. Einen Monat zuvor – im Juli 2020 – waren es noch 2 405 gewesen, im August des Jahres 2019 lediglich 1 011. Die voraussichtlichen Forderungen erreichten mit 15,4 Milliarden Euro im August 2020 im Vergleich zu knapp 290 Millionen Euro im Juli 2020 und knapp 150 Millionen Euro im August 2019 einen neuen Höchststand. Die außerordentlich hohe Forderungssumme setzt sich dabei maßgeblich aus der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Tochtergesellschaften eines in die Insolvenz geratenen Großunternehmens zusammen. Dabei haftet jede der zur Insolvenz angemeldeten Tochtergesellschaften des Großunternehmens in Höhe der voraussichtlichen Forderungen des gesamten Großunternehmens, sodass es zu einer Mehrfachzählung kommt.

Die Zahl der übrigen beantragten Insolvenzverfahren – hierzu zählen die Verbraucherinsolvenzen, die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u. Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – ist im August 2020 mit 290 Verfahren im Vergleich zu 628 Verfahren im Juli 2020 um fast 54 Prozent zurückgegangen. Auslöser hierfür dürfte der am 1. Juli 2020 veröffentlichte Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre sein.