Pressemitteilung

199/2021/52/D
Fürth, den 14. Juli 2021

Insolvenzen in Bayern im Mai 2021: Zahl der Verbraucherinsolvenzen normalisiert sich weiter

Zahl der Unternehmensinsolvenzen erneut auf niedrigem Niveau

Bei den bayerischen Gerichten wurden im Mai 2021 insgesamt 1 022 Insolvenzverfahren gezählt, 26 Verfahren (2,5 Prozent) weniger als im April 2021. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen, welche zum Jahresanfang stark angestiegen war, sank von 914 Verfahren im März 2021 weiter auf 557 Verfahren im April 2021 und 553 Verfahren im Mai 2021. Ein im Juli 2020 öffentlich gewordener Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre hatte hier erst zur Zurückhaltung und damit einem deutlichen Rückgang in der Zahl der Verbraucherinsolvenzen geführt. Als im Dezember 2020 bekannt wurde, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 (rückwirkend zum 1. Oktober 2020) in Kraft tritt, folgte bis März 2021 ein teils sprunghafter Anstieg. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen lag mit 142 Verfahren im Mai 2021 rund 36,3 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Mai 2020: 223 Verfahren).

Im Mai 2021 verzeichneten die bayerischen Gerichte 1 022 Insolvenzverfahren. Im Mai des Vorjahres waren es nur 814 Verfahren gewesen. Maßgeblich für die Entwicklung der letzten Monate waren starke Schwankungen in der Zahl der Verbraucherinsolvenzen. Hier hatte ein am 1. Juli 2020 veröffentlichter Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu einer Zurückhaltung von Verfahren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes geführt. So ging die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von 451 Verfahren im Juni 2020 auf 105 Verfahren im September 2020 zurück. Nachdem auch weit nach dem im Entwurf genannten Stichtag des 1. Oktobers 2020 das entsprechende Gesetz nicht in Kraft getreten war, verharrte die Zahl mit 180 Verfahren im Oktober 2020 und 194 Verfahren im November 2020 weiter auf niedrigem Niveau.

Erst als im Dezember 2020 bekannt wurde, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021, rückwirkend zum 1. Oktober 2020, in Kraft tritt, stellte sich ein deutlicher Anstieg ein, sodass im Februar 2021 mit 821 Verfahren das Niveau des Vorjahres um 93,2 Prozent, im März 2021 mit 914 Verfahren das Niveau des Vorjahres sogar um 105,4 Prozent überschritten wurde. Im April 2021 ging die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wieder um 357 Verfahren auf 557 Verfahren zurück (minus 39,1 Prozent), im Mai 2021 verharrte sie mit 553 Verfahren auf einem im Vergleich zum Vormonat ähnlichen Niveau. Im Vergleich zum stark von den ersten Corona-Beschränkungen geprägten Mai 2020 lag die Zahl damit im Mai 2021 zwar immer noch rund 48,3 Prozent höher als im Vorjahr, jedoch wieder nahe dem langfristigen Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 von monatlich 526 durch Verbraucher beantragte Verfahren.

Demgegenüber verharrte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit ihrem Tiefststand von 121 beantragten Verfahren im September 2020 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im Mai 2021 wurden mit 142 durch Unternehmen beantragte Verfahren im Vergleich zum Vormonat rund 21,1 Prozent weniger Verfahren, im Vergleich zum Vorjahr sogar rund 36,3 Prozent weniger Verfahren registriert. Seit der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden in den Monaten April 2020 bis Mai 2021 damit insgesamt 704 Verfahren weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum beantragt, ein Rückgang um 23,2 Prozent.

Gegenüber dem April 2021 waren weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen. Waren es im April 2021 noch 966 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so waren es im Mai 2021 mit 353 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rund 63,5 Prozent weniger.