Pressemitteilung

87/2021/52/D
Fürth, den 6. April 2021

Insolvenzen in Bayern im Februar 2021: Zahl der Verbraucherinsolvenzen erneut deutlich angestiegen

Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter auf niedrigem Niveau

Im Februar 2021 wurden insgesamt 821 Verbraucherinsolvenzen gezählt. Im Vergleich zu 491 Verfahren im Januar 2021 war das ein Anstieg um 67,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum verharrte die Zahl der durch Unternehmen beantragten Insolvenzverfahren weiter auf niedrigem Niveau. Im Februar 2021 wurden insgesamt 156 Unternehmensinsolvenzen verzeichnet, im Vergleich zum Vormonat ein Anstieg um 13,0 Prozent, im Vergleich zum Februar des Vorjahres jedoch ein Rückgang um 25,0 Prozent.

Im Februar 2021 wurden insgesamt 821 Insolvenzverfahren von Verbrauchern bei den bayerischen Gerichten beantragt, im Januar 2021 waren es noch 491 Verfahren. Nachdem die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von November 2020 auf Dezember 2020 bereits um 43,8 Prozent und von Dezember 2020 auf Januar 2021 um 76,0 Prozent angestiegen war, kam es damit zum dritten Mal in Folge zu einem zweistelligen Anstieg (67,2 Prozent). Maßgeblich für diese Entwicklung dürfte ein am 1. Juli 2020 veröffentlichter Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre sein, der zu einer Zurückhaltung von Verfahren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes führte. So ging die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von 451 Verfahren im Juni 2020 auf 105 Verfahren im September 2020 zurück. Nachdem auch weit nach dem im Entwurf genannten Stichtag des 1. Oktobers 2020 das entsprechende Gesetz nicht in Kraft getreten war, verharrte die Zahl mit 180 Verfahren im Oktober 2020 und 194 Verfahren im November 2020 weiter auf niedrigem Niveau. Erst im Dezember 2020 stellte sich mit Bekanntwerden des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. Januar 2021, rückwirkend zum 1. Oktober 2020, ein deutlicher Anstieg ein, sodass im Februar 2021 das Niveau des Vorjahres um 93,2 Prozent überschritten wurde.

Die Zahl der Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner – hierzu zählen neben den Verbraucherinsolvenzen auch die Insolvenzen von ehemals selbstständig Tätigen und von natürlichen Personen als Gesellschafter u. Ä. sowie von Nachlässen und Gesamtgut – wurde von der Entwicklung in den Verbraucherinsolvenzen maßgeblich angetrieben. So wurden im Februar 2021 insgesamt 1 139 Verfahren durch übrige Schuldner beantragt, ausgehend von 721 Verfahren im Januar 2021 ein Anstieg um 58,0 Prozent. Im Vergleich zum Februar des Vorjahres wurden damit 65,6 Prozent mehr Verfahren durch übrige Schuldner verzeichnet.

Demgegenüber verharrte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit ihrem Tiefststand von 121 beantragten Verfahren im September 2020 weiterhin auf einem außergewöhnlich niedrigen Niveau. Im Februar 2021 wurden mit 156 durch Unternehmen beantragte Verfahren im Vergleich zum Vormonat zwar 13,0 Prozent mehr, im Vergleich zum Februar des Vorjahres jedoch wiederholt deutlich weniger Verfahren registriert (-25,0 Prozent). Seit der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden in den Monaten April 2020 bis Februar 2021 damit insgesamt 535 Verfahren weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum beantragt, ein Rückgang um 22,9 Prozent.

Insgesamt verzeichneten die bayerischen Gerichte im Februar 2021 damit 1 295 Insolvenzverfahren durch Unternehmen und übrige Schuldner, in etwa so viele wie zuletzt im März 2017 (1 294 Verfahren).