Pressemitteilung

08/2024/EuW/B-VII
Fürth, den 9. Juni 2024

Europawahl 2024: Wahlbeteiligung an der Urne bis 14:00 Uhr liegt bei rund 32 Prozent

Zwischenstand einer bayernweiten Stichprobe

Heute, am 9. Juni 2024, sind in Bayern die Wahllokale bis 18:00 Uhr geöffnet. Gemäß einer Stichprobe liegt die Wahlbeteiligung in den Wahllokalen bis 14:00 Uhr bei gut 32 Prozent. Briefwähler sind davon nicht umfasst.

Fürth. „Eine Abfrage bei rund 40 repräsentativ ausgewählten Wahlvorständen liefert einen aktuellen Zwischenstand bis 14:00 Uhr. Danach haben rund 32 Prozent der Wahlberechtigten, die keinen Antrag auf einen Wahlschein gestellt haben, ihre Stimme bislang in einem Wahllokal abgegeben“ sagt Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.

Neben den Wählern im Wahllokal ist die Zahl der Briefwähler für die Höhe der Wahlbeteiligung insgesamt entscheidend. Bei den heute zum Stand 14:00 Uhr befragten ausgewählten Wahlbezirken haben 40 Prozent der Wahlberechtigten einen Wahlschein insb. zwecks Briefwahl beantragt. Nach den Erfahrungen der letzten Landtags- und Bundestagswahlen haben sich von den Wahlberechtigten mit Wahlschein etwa 95 Prozent für die Briefwahl entschieden. Legt man diese Annahme zugrunde, lässt sich aus der Zahl der Urnenwähler um 14:00 Uhr und der Zahl der Wahlberechtigten mit Wahlschein eine erste vorsichtige Schätzung der Gesamtwahlbeteiligung ableiten. Diese beträgt aktuell rund 56 Prozent.

Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass alle Wahlberechtigten, die ihre Stimmen bislang noch nicht abgegeben haben, noch von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können. Die Wahllokale sind bis 18:00 Uhr geöffnet.

Für alle, die einen Wahlschein erhalten und den Wahlbrief noch nicht abgeschickt haben, bleibt als letzte Möglichkeit nur der persönliche Einwurf im Briefkasten beim Wahlamt der zuständigen Gemeinde bis 18:00 Uhr. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wichtig: Man kann auf diese Weise nur in seinem zuständigen Wahllokal wählen und sollte einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen.

Ergänzende Hinweise:
Weitere Informationen zur Europawahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters (https://www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen) entnommen werden.