Pressemitteilung

177/2024/55/L
Fürth, den 2. Juli 2024

Festgesetzte Körperschaftsteuer sank in Bayern im Jahr 2019 um 4,3 Prozent gegenüber Vorjahr

7,9 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden im Freistaat insgesamt festgesetzt – Verarbeitendes Gewerbe erbringt größten Anteil

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2019 bei insgesamt 244 421 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 45,8 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 39,6 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 7,9 Milliarden Euro. Das waren 4,3 Prozent weniger als im Vorjahr.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt 244 421 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2019 körperschaftsteuerpflichtig. Sie erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 45,8 Milliarden Euro (-9,0 Prozent gegenüber 2018). Die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen. In 2019 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 39,6 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 7,9 Milliarden Euro, welche 4,3 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert lag.

Der mit 25,2 Prozent bzw. 2,0 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern für 2019 festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“. Es folgt der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 23,6 Prozent bzw. 1,9 Milliarden Euro. Die nächstgrößten Anteile verzeichneten mit 10,0 Prozent (bzw. 789,6 Millionen Euro) der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“, sowie der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 8,2 Prozent (bzw. 645,0 Millionen Euro).

Im Vergleich zum Vorjahr 2018 zeigte sich in den Wirtschaftsabschnitten bei der 2019 in Bayern gezahlten Körperschaftsteuer eine heterogene Entwicklung. Die Veränderungsraten beliefen sich im „Verarbeitenden Gewerbe“ auf -16,6 Prozent und im Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ auf -0,9 Prozent. Der Zuwachs im Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ verhielt sich mit +6,4 Prozent im Vergleich zu 2018 gegenläufig zum Abschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit einem Rückgang von -11,7 Prozent im selben Vergleichszeitraum.

Hinweise:
Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.

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