Pressemitteilung

064/2026/55/L
Fürth, den 13. März 2026

Festgesetzte Körperschaftsteuer in Bayern im Jahr 2021 um 21,3 Prozent über dem Vorjahresniveau

9,7 Milliarden Euro Körperschaftsteuer wurden im Freistaat insgesamt festgesetzt – Verarbeitendes Gewerbe hat größten Anteil

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Jahr 2021 bei insgesamt 262 228 Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 56,7 Milliarden Euro und ein zu versteuerndes Einkommen von 48,2 Milliarden Euro festgestellt. Die bei diesen Körperschaften insgesamt festgesetzte Körperschaftsteuer belief sich auf 9,7 Milliarden Euro. Das waren 21,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, waren insgesamt
262 228 Unternehmen (ohne Organgesellschaften) in Bayern im Jahr 2021 körperschaftsteuerpflichtig. Sie erwirtschafteten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 56,7 Milliarden Euro (+37,6 Prozent gegenüber 2020). Die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer bildet das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, korrigiert um Verlustvor- und Verlustrückträge sowie nach Abzug von Steuerfreibeträgen. In 2021 lag das zu versteuernde Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen (ohne Organgesellschaften) bei 48,2 Milliarden Euro. Daraus ergab sich die festgesetzte Körperschaftsteuer von 9,7 Milliarden Euro, welche 21,3 Prozent über dem entsprechenden Vorjahreswert lag.

Der mit 27,1 Prozent bzw. 2,6 Milliarden Euro größte Anteil der in Bayern für 2021 festgesetzten Körperschaftsteuer entfiel auf den Wirtschaftsabschnitt „Verarbeitendes Gewerbe“ – innerhalb der letzten sechs Jahre bewegte sich dieser Anteil zwischen 22,0 Prozent (Minimum im
Jahr 2020) und 30,8 Prozent (Maximalwert im Jahr 2017). Knapp hinter dem „Verarbeitenden Gewerbe“ folgt mit einem Anteil von 22,5 Prozent bzw. 2,2 Milliarden Euro der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“. Die nächstgrößten Anteile verzeichneten mit 12,0 Prozent (bzw. 1,2 Milliarden Euro) der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“, sowie der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 8,3 Prozent (bzw. 802,4 Millionen Euro).

Im Vergleich zum Vorjahr 2020 zeigte sich in den Wirtschaftsabschnitten bei der 2021 in Bayern insgesamt gezahlten Körperschaftsteuer ein großer Anstieg. Die Veränderungsraten beliefen sich im Bereich „Verarbeitendes Gewerbe“ auf +49,6 Prozent und im Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ auf +20,1 Prozent. Ein deutlicher Zuwachs war ebenfalls in den Bereichen „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit +18,2 Prozent
sowie im Abschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit +7,2 Prozent im selben Vergleichszeitraum zu verzeichnen.

Hinweise:
Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.

Weitere Ergebnisse können im Internet unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/haushalte_steuern/steuern kostenlos abgerufen werden.