Pressemitteilung

15/2023/LTW/B-VII
Fürth, den 4. Oktober 2023

Vorläufige Ergebnisse zur Landtagswahl am 8. Oktober unter www.landtagswahl2023.bayern.de abrufbar

Voraussichtlich am 24. Oktober steht das endgültige Ergebnis fest

Am 8. Oktober 2023 sind rund 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern aufgerufen, mit ihrer Erst- und Zweitstimme die 180 Abgeordneten des 19. Bayerischen Landtags zu wählen. Zur Wahl stehen 15 Parteien mit insgesamt 1 811 Bewerberinnen und Bewerbern. Am Wahlabend werden etwa ab 20 Uhr die ersten vorläufigen Ergebnisse der 91 Stimmkreise beim Landeswahlleiter erwartet und dann unter www.landtagswahl2023.bayern.de online abrufbar sein. Mit der Bekanntgabe des vorläufigen Landesergebnisses wird in der Wahlnacht erst nach 24 Uhr gerechnet.

Fürth. Nach Ende der Abstimmungszeit und Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnen die Wahlvorstände mit der Auszählung der Stimmen.

Wie läuft die Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses am Wahlabend ab?
„Wie bei den letzten Landtagswahlen bleibt es bei der bewährten Vorgehensweise – die Ergebnisse werden am Wahlabend von den Wahlvorständen mit Schnellmeldungen über die Gemeinden und Stimmkreisleiter an den Landeswahlleiter übermittelt und schließlich für alle Stimm- und Wahlkreise zusammengefasst.“, so Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.

Die nachfolgende Übersicht zeigt, wann welche Ergebnisse am Wahlabend und in der Wahlnacht unter www.landtagswahl2023.bayern.de online abrufbar sind und wann mit der Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses zu rechnen ist. Zudem wird Schritt für Schritt der Ablauf erklärt.

Erreichbarkeit am Wahltag
Der Landeswahlleiter und die Pressestelle der Landeswahlleitung sind am 8. Oktober und in der Wahlnacht für Presse- und Fachfragen unter presse@statistik.bayern.de erreichbar.
 

    1. Vorläufiges Ergebnis
Datum Uhrzeit  
Wahltag,
08.10.
18:00
Uhr
Ende der Abstimmungszeit
  ab 18:00 Uhr

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Nach Ende der Abstimmungszeit um 18 Uhr ermitteln die Wahlvorstände für ihre Stimmbezirke das Wahlergebnis der Landtagswahl, stellen dieses fest und melden es ihrer Gemeinde. Diese stellt die Ergebnisse aller Stimmbezirke und Briefwahlvorstände ihres Gebietes zusammen und meldet die Zusammenfassung dem Stimmkreisleiter. Dieser wiederum fasst die Ergeb-nisse seiner Gemeinden zusammen und meldet das Wahlergebnis des Stimm-kreises (91 Stimmkreise in Bayern) unmittelbar dem Landeswahlleiter. Gemeldet werden

  • die Anzahl der Stimmberechtigten,
  • die Anzahl der Wähler (Wahlbeteiligung),
  • die gültigen Erststimmen für die Stimmkreisbewerber,
  • die gültigen Zweitstimmen für die Wahlkreislisten und
  • die ungültigen Erst- und Zweitstimmen.
  etwa ab 20:00 Uhr Erste Schnellmeldung
Die Meldungen der 91 Stimmkreise (Erste Schnellmeldung) werden kurz nach ihrem Eintreffen beim Landeswahlleiter veröffentlicht. Jedes Stimmkreisergebnis mit den als vorläufig gewählt geltenden Stimmkreisabgeordneten und Zusammenfassungen für die sieben Wahlkreise (≙ Regierungsbezirke) und das ganze Land sind als Tabellen und Grafiken unter www.landtagswahl2023.bayern.de sofort einsehbar.
09.10. nach 00:00 Uhr Vorläufiges Ergebnis der Landtagswahl
Der Landeswahlleiter stellt das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl fest, sobald die Schnellmeldungen für alle Stimmkreisvorliegen vorliegen. Informiert wird über
  • die Anzahl der Stimmberechtigten und der Wähler, die Erst-, Zweit- und Gesamtstimmen für die Wahlkreisvorschläge,
  • die ungültigen Stimmen,
  • die Verteilung der Sitze auf die Parteien im Landtag und
  • die Namen der (vorläufig) in den 91 Stimmkreisen direkt Gewählten. Dieses vorläufige Gesamtergebnis ist dann unter www.landtagswahl2023.bayern.de abrufbar.
09.10.   Veröffentlichung zu vorläufigen Ergebnissen inklusive Sitzeberechnung
In den Morgenstunden erscheint eine Veröffentlichung des Landeswahlleiters mit den vorläufigen Ergebnissen der Landtagswahl. Das Heft mit Tabellen, der Sitzeberechnung und Sitzeverteilung sowie Schaubildern kann im Internet (www.statistik.bayern.de/wahlen/landtagswahlen) als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Gedruckte Ausgaben können beim Vertrieb des Bayerischen Landesamts für Statistik erworben bzw. per E-Mail: vertrieb@statistik.bayern.de bestellt werden.
09.10. bis 10.10.   Zweite Schnellmeldung
Mit der Zweiten Schnellmeldung übermitteln die Stimmkreisleiter für die Landtagswahl die Anzahl der Stimmen für jeden der 1 811 Bewerber für ein Mandat im Landtag. Auch diese Ergebnisse werden unter der oben genannten Internetadresse zum Abruf bereitgestellt. Erst nach Vorliegen aller Meldungen der Stimmkreise eines Regierungsbezirks kann als vorläufiges Ergebnis ermittelt werden, welche Personen über die Bewerberlisten der Parteien (≙ Wahlkreislisten) in den Bayerischen Landtag gewählt wurden.

 

  2. Endgültiges Ergebnis
Datum  
11.10. bis 13.10. Prüfung der Niederschriften in den Stimmkreisen
Die Stimmkreisleiter prüfen die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit und stellen das endgültige Ergebnis im Stimmkreis zusammen. Nach Beschlussfassung durch die Stimmkreisausschüsse übersenden die Stimmkreisleiter per Boten dem Landeswahlleiter die Wahlniederschriften aller Wahlvorstände der Landtagswahl, die Zusammenstellungen der Gemeinden, ihre eigenen Zusammenstellungen und die Niederschriften der Stimmkreisausschüsse.
11.10. bis 23.10. Prüfung der Unterlagen durch die Landeswahlleitung
Die Landeswahlleitung prüft die Unterlagen und stellt dann das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl zusammen.
24.10. Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Landeswahlausschuss
Am 24. Oktober 2023 wird der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis der Landtagswahl feststellen. Der Landeswahlleiter macht das Ergebnis im Bayerischen Staatsanzeiger und in einer gedruckten Veröffentlichung bekannt. Das Heft enthält diverse Tabellen und insbesondere
  • die Stimmenergebnisse aller Bewerber,
  • die Listen der Gewählten nach Wahlkreisen (Regierungsbezirken) und Wahlvorschlägen,
  • ein alphabetisches Verzeichnis der Gewählten und eine Reihe von Schaubildern.
Die Veröffentlichung kann im Internet (www.statistik.bayern.de/wahlen/landtagswahlen) als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Gedruckte Ausgaben können beim Vertrieb des Bayerischen Landesamtes für Statistik erworben bzw. per E-Mail: vertrieb@statistik.bayern.de bestellt werden.