Pressemitteilung
Fürth, den 6. Oktober 2023
Landtagswahl am 8. Oktober: Drei Prozent der Wahllokale für repräsentative Wahlstatistik ausgewählt
Erststimmzettel mit Zusatzaufdruck – Wahlgeheimnis bleibt gewahrt
Am 8. Oktober wird in Bayern gewählt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 haben über 10 200 Wahllokale geöffnet. In einer Stichprobe von knapp
drei Prozent haben die Stimmzettel für die Erststimme der Landtagswahl eine Besonderheit: Sie sind mit einem anonymen Aufdruck zur Abfrage von
Geschlecht und Altersgruppe versehen. Diese Merkmale bleiben zunächst für die Ermittlung und Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses unberücksichtigt. Sie dienen im Nachgang ausschließlich der Durchführung der sogenannten repräsentativen Wahlstatistik. Die statistische Aufbereitung und Auswertung der Ergebnisse der Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht wird vom Landesamt für Statistik in den Wochen nach der Wahl durchgeführt. Das Wahlgeheimnis ist jederzeit gewährleistet.
Fürth. Wie bei bisherigen Landtagswahlen führt das Bayerische Landesamt für Statistik auch bei der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 eine repräsentative Wahlstatistik durch. „Mit dieser repräsentativen Statistik kann das Wahlverhalten von Stimmberechtigten nach Geschlecht und Altersstruktur im Freistaat ausgewertet werden“, so der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl.
Wie werden die Daten erhoben?
In die Statistik einbezogen werden 271 zufällig ausgewählte Stimmbezirke. Das sind knapp drei Prozent aller Urnenwahllokale in Bayern. Als Datengrundlage werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmzettel herangezogen. In den ausgewählten Urnenwahllokalen weisen die amtlichen Stimmzettel für die Erststimme eine Besonderheit auf: Sie sind oben mit einem Unterscheidungsaufdruck gekennzeichnet. Insgesamt zwölf Geschlechts- und Alterskategorien umfasst der Aufdruck. Von bspw. „A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1999 bis 2005“ bis zum Kennbuchstaben „M. weiblich, geboren 1953 und früher“.
Bei der Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel für die Erststimme der Landtagswahl entsprechend der für sie
zutreffenden Kategorie (zusammen mit dem Zweitstimmzettel und in der Regel den beiden Stimmzetteln für die parallel stattfindenden Bezirkswahlen). Diese sind wie
gewohnt in der Wahlkabine zu kennzeichnen, zu falten und anschließend in die
Wahlurne(-n) einzuwerfen.
Im Rahmen der Ergebnisermittlung durch den Wahlvorstand werden die aufgedruckten Merkmale (Geschlecht, Altersgruppe) nicht berücksichtigt. Die Auswertung der Stimmzettel nach diesen Merkmalen erfolgt erst in den Wochen nach der Wahl durch das Bayerische Landesamt für Statistik. Weitere personenbezogene Daten
werden dabei für die Zwecke dieser Statistik nicht erhoben oder herangezogen. Die Wahlentscheidung bleibt selbstverständlich geheim. Oberster Grundsatz ist stets die Wahrung des Wahlgeheimnisses.
Was wird ausgewertet?
Anhand der repräsentativen Wahlstatistik können Aussagen zur Wahlbeteiligung und zum Wahlverhalten in Bezug auf die Merkmale Geschlecht und Altersstruktur
getroffen werden.
Geschlechterspezifische Unterschiede in der Wahlbeteiligung waren bei der Landtagswahl 2018 beispielsweise gering: sie lag bei Männern insgesamt bei
74,2 Prozent und damit zwei Prozentpunkte höher als bei den Frauen (72,2 Prozent). Junge Erwachsene beteiligten sich unterdurchschnittlich an der Landtagswahl 2018. In der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen lag die Wahlbeteiligung bei 65,6 Pro-zent. Am höchsten war die Wahlbeteiligung in der Altersgruppe der 60- bis unter 70-Jährigen mit 78,5 Prozent.
Auch Zusammenhänge zwischen Stimmabgabe für die einzelnen Parteien nach Alter und Geschlecht lassen sich mit der repräsentativen Wahlstatistik erkennen. Das
Landesamt für Statistik veröffentlicht hierzu wie auch zur Landtagswahl 2018 ein Berichtsheft. Das letzte Heft kann unter folgendem Link abgerufen werden.
Die Auswertung der Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Landtagswahl 2023 wird in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Das Bayerische Landesamt für Statistik wird über die wesentlichen Ergebnisse im Rahmen einer Pressemitteilung informieren.