Binnen- und Außenhandel
Binnenhandel
Der Binnenhandel umfasst die Wirtschaftszweige Einzelhandel, Großhandel und Kraftfahrzeughandel. Die Statistiken zum Binnenhandel gliedern sich jeweils in eine monatliche und eine jährliche Erhebung, deren zentrale Aufgaben darin bestehen, die konjunkturellen und die strukturellen Entwicklungen in diesen Wirtschaftsbereichen darzustellen.
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Monatliche Erhebungen
Die monatlichen Erhebungen zeigen die Entwicklung der Umsätze und der Zahl der Beschäftigten auf, ihre Ergebnisse werden in Form von Messzahlen und Veränderungsraten nachgewiesen. Im Einzelhandel ist sie eine Stichprobenerhebung, in die Stichprobe einbezogen werden nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 250 000 Euro.
Erhebungen im Kfz-Handel (einschl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz) und im Großhandel werden als Vollerhebung im Mixmodell durchgeführt. Während große Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. Euro im Kfz-Handel (einschl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz) bzw. 20 Mio. Euro im Großhandel und/oder jeweils mindestens 100 Beschäftigte aufweisen, direkt befragt werden, liefern jeweils die Finanzverwaltungen und die Bundesagentur für Arbeit die Angaben zu den übrigen Unternehmen.
Die monatliche Handelsstatistik ist ein wichtiger Indikator für den privaten Konsum. Sie ist in das System der europäischen Konjunkturstatistiken integriert und dient damit auf nationaler und europäischer Ebene vor allem währungs- und wirtschaftspolitischen Zwecken. Nicht zuletzt gehen die Ergebnisse in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein und leisten so einen Beitrag für die Ermittlung des Wirtschaftswachstums.
Jährliche Erhebungen
Die jährlichen Handelsstatistiken werden als Stichprobenerhebungen durchgeführt. Sie ermitteln betriebswirtschaftliche Daten der Handelsunternehmen, wie z. B. Umsatz und Aufwendungen, Beschäftigte und deren Entgelte, Investitionen und Subventionen. Diese Angaben werden hochgerechnet, so dass die Ergebnisse für alle Unternehmen gelten. Einbezogen werden hier – im Gegensatz zu monatlichen Erhebungen – auch kleinere Unternehmen.
Vorrangig dient sie wirtschaftspolitischen Zielen. Durch ihre Verankerung im Europäischen Statistiksystem werden ihre Ergebnisse aber nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene genutzt. Nicht zuletzt gehen die Ergebnisse in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein.Unternehmen (ab Berichtsjahr 2018)
Das Unternehmen ist eine zentrale Darstellungseinheit der amtlichen Unternehmensstatistik. Nach der bislang in der deutschen amtlichen Statistik verwendeten Definition ist ein Unternehmen die kleinste rechtlich selbstständige Einheit zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, also eine juristische oder natürliche Person, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss.
Die EU-Einheitenverordnung (Verordnung EWG Nr. 696/93) fasst den statistischen Unternehmensbegriff weiter. Hiernach entspricht das Unternehmen der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.
Ab Berichtsjahr 2018 ist diese Definition auch in der deutschen Unternehmensstatistik zu verwenden. Diese Maßnahme zielt auf eine bessere Aussagekraft und internationale Vergleichbarkeit der amtlichen Unternehmensstatistik und somit auf die Erhöhung ihrer Relevanz. Für die Identifizierung und Abgrenzung der Unternehmen wurde im statistischen Unternehmensregister eine neue Methodik eingeführt: das (Unternehmens-)Profiling.
Entsprechend der EU-Einheitenverordnung kann das Unternehmen aus einer einzelnen rechtlichen Einheit bestehen. Das betrifft die weit überwiegende Zahl der Unternehmen in Deutschland. In Unternehmensgruppen hingegen besteht eine andere Situation:
Ein Unternehmen umfasst hier häufig mehrere rechtliche Einheiten. Beispielhaft kann eine Hilfstätigkeit (Verkauf) und ein Teil der Produktionsfaktoren Boden und Kapital (Immobilien) in zwei separate rechtliche Einheiten innerhalb einer Unternehmensgruppe ausgelagert werden. Alle drei Einheiten, die zur Erbringung der Haupt- und Nebentätigkeiten beitragen, werden entsprechend der EU-Definition zu einem (komplexen) Unternehmen zusammengefasst.
Mithilfe der Abgrenzung des Unternehmens als organisatorische und wirtschaftliche Einheit soll zukünftig die wirtschaftliche Realität in der Statistik besser abgebildet werden.
Statistische Daten
- Statistisches Bundesamt: Statistische Daten zum Thema "Binnenhandel"
- Messzahlen zum nominalen und preisbereinigten Umsatz und zur Beschäftigtenzahl im Kraftfahrzeughandel in Bayern nach Monaten
- Messzahlen zum preisbereinigten Umsatz und zur Beschäftigtenzahl im Konsumtionsverbindungshandel in Bayern nach Monaten
- Messzahlen zum preisbereinigten Umsatz und zur Beschäftigtenzahl im Produktionsverbindungshandel in Bayern nach Monaten
- Messzahlen zum nominalen und realen Umsatz sowie zur Beschäftigtenzahl im Einzelhandel mit Lebensmitteln in Bayern seit 2018 nach Monaten
- Messzahlen zum nominalen und realen Umsatz sowie zur Beschäftigtenzahl im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln in Bayern seit 2018 nach Monaten
- Messzahlen zum nominalen und preisbereinigten Umsatz und zur Beschäftigtenzahl im Einzelhandel in Verkaufsräumen in Bayern ab 2021 nach Monaten
- Rechtliche Einheiten, tätige Personen und Gesamtumsatz im Binnenhandel in Bayern 2022 nach Umsatzgrößenklassen
- Rechtliche Einheiten, tätige Personen und Gesamtumsatz im Binnenhandel in Bayern 2022 nach Wirtschaftsabteilungen
Statistische Berichte
G1100C Umsatz und Beschäftigte im Einzelhandel
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2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
G1200C Umsatz und Beschäftigte im Kraftfahrzeughandel und Großhandel
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2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
G1300C Unternehmensstruktur im Binnenhandel Ergebnisse der Jahreserhebung
Außenhandel
Die Außenhandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr und stellt so die internationalen Verflechtungen der heimischen Wirtschaft dar. Sie wird zentral durch das Statistische Bundesamt erstellt. Bedingt durch die unterschiedlichen Modalitäten wird zwischen dem Intrahandel (Warenverkehr mit den Staaten der Europäischen Union) und dem Extrahandel (Handel mit Drittländern) unterschieden.
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Als wichtigste Merkmale werden vor allem Angaben zu dem Wert und Gewicht der Waren, dem Ursprungs- bzw. Bestimmungsland und der Warenart erfragt. Die Außenhandelsstatistik dient vorrangig wirtschaftspolitischen Zielen. Sie wird beispielsweise zur Beantwortung handelspolitischer und ökonomische Fragen herangezogen.
Statistische Daten
- Außenhandelsstatistik
- Ein- und Ausfuhr 2008 – 2018 nach Monaten
- Ein- und Ausfuhr 2009 – 2019
- Ein- und Ausfuhr 2019 nach Ländern
- Statistisches Bundesamt: Statistische Daten zum Thema "Außenhandel"
- Monatliche Entwicklung der Ausfuhr Bayerns nach Bestimmungsländergruppen
- Monatliche Entwicklung der Einfuhr Bayerns nach Ursprungsländergruppen
- Der Außenhandel der bayerischen Wirtschaft mit dem Vereinigten Königreich seit dem Jahr 2000
- Der Außenhandel der bayerischen Wirtschaft mit dem Vereinigten Königreich seit dem Jahr 2020 nach Monaten
- Die Exporte der bayerischen Wirtschaft in das Vereinigten Königreich nach Warenuntergruppen
- Die Importe der bayerischen Wirtschaft aus dem Vereinigten Königreich nach Warenuntergruppen
- Der Außenhandel der bayerischen Wirtschaft mit der Volksrepublik China seit dem Jahr 2000
- Der Außenhandel der bayerischen Wirtschaft mit der Volksrepublik China seit dem Jahr 2020 nach Monaten
- Die Exporte der bayerischen Wirtschaft in die Volksrepublik China nach Warenuntergruppen
- Die Importe der bayerischen Wirtschaft aus der Volksrepublik China nach Warenuntergruppen
Statistische Berichte
G3000C Ausfuhr und Einfuhr Bayerns
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2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010